Verbraucherzentralen: Stromsperren in Lockdown-Phasen aussetzen

Berlin (dpa) - Die Verbraucherzentralen fordern, das Abstellen von
Strom oder Gas wegen unbezahlter Rechnungen in Lockdown-Phasen der
Corona-Pandemie auszusetzen. Der Chef des Bundesverbands, Klaus
Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur, viele Menschen seien nun
von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen. «Das bedeutet
insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen Unsicherheit und
Existenzängste. Die Zahl derer, die ihre Strom- und Gasrechnung nicht
bezahlen können, wird vermutlich noch einmal deutlich ansteigen.»

Betroffene bedürften daher eines besonderen Schutzes vor Strom- und
Gassperren in Phasen mit weitgehenden Corona-Beschränkungen. Schulden
durch Strom- und Gasrechnungen müssten über Sozialleistungsansprüche

geregelt werden, sagte Müller - «damit es für alle trotz der schweren

Zeit kein kaltes und dunkles Weihnachtsfest 2020 wird.» Möglich sei
etwa, dass Sozialleistungsbezieher beim Jobcenter oder Sozialamt
Darlehen beantragen, um Energieschulden zu begleichen, erläuterte der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie könnten Abschläge auch
direkt vom Sozialleistungsträger an den Versorger überweisen lassen.

Im vergangenen Jahr wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur rund
289 000 Haushalten der Strom wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt.
Ein Lieferant darf Strom in der Grundversorgung erst sperren, wenn
Kunden mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug sind. Er muss dem
Verbraucher eine Sperrandrohung schicken und darf den Strom dann
frühestens vier Wochen später abdrehen. Bei Gas gab es demnach im
vergangenen Jahr rund 31 000 Sperren.