Weiter keine Quarantänepflicht für Südwest-Auslandstagestouristen

Stuttgart (dpa) - Baden-Württemberg will anders als Bayern vorerst an
einer Ausnahmeregelung festhalten, wonach Wintersportler und andere
Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland
reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen. Es seien in
Baden-Württemberg derzeit keine Einschränkungen hinsichtlich dieser
Regelung vorgesehen, sagte ein Sprecher des zuständigen
Landessozialministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Konkret gilt diese Ausnahmeregelung für Menschen aus
Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden in einem
Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben.

Bayern hatte eine ähnliche Regelung in der vergangenen Woche gekippt.
Eine Ausnahmeregelung ohne Quarantänepflicht für Aufenthalte in einem
ausländischen Risikogebiet unter 24 Stunden soll demnach nur noch bei
Vorliegen triftiger Gründe gelten. Darunter fallen beispielsweise
Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte
des täglichen Bedarfs.

Kritiker befürchten angesichts der unterschiedlichen Regelungen in
den beiden Süd-Bundesländern, dass in den kommenden Monaten eine Art
Schlupfloch-Skitourismus im Süden der Republik entstehen könnte. So
könnte ein bayerischer Bodensee-Bewohner morgens über
Baden-Württemberg ins Ausland zum Skifahren fahren und abends den
gleichen Weg zurücknehmen. An der Grenze zwischen Baden-Württemberg
und Bayern müsste er wohl kaum Kontrollen befürchten.

Der Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums wies die
Kritik mit Verweis auf die geltenden Regelungen zurück. Der
bayerische Ski-Urlauber müsse auch im Falle einer Ein- und Rückreise
über Baden-Württemberg anschließend in Bayern nach den dort geltenden

Regeln in Quarantäne, sagte er.

Allerdings schrumpft die Zahl der Möglichkeiten für Wintertouristen
sowieso: Das beliebte Skifahrerland Österreich hat selbst kurze
Weihnachtsurlaube im Land praktisch unmöglich gemacht, indem es
inzwischen eine zehntägige Quarantänepflicht für alle Einreisenden
aus Corona-Risikogebieten - also auch Deutschland - verhängt hat.
Deutschen Skitouristen bleibt damit beispielsweise noch die Schweiz.

Der Sprecher des Südwest-Sozialministeriums betonte mit Blick auf die
24-Stunden-Regelung in Baden-Württemberg grundsätzlich, angesichts
des dynamischen Pandemiegeschehens gelte der Appell, dass nicht
alles, was erlaubt sei, auch geboten sei. «Auf nicht zwingende Reisen
und entbehrliche Tagesausflüge sollte daher nach Möglichkeit
verzichtet werden.»