OLG urteilt über Auftragsvergabe von Coronatests ohne Ausschreibung

Rostock (dpa/mv) - Das Oberlandesgericht Rostock entscheidet am
Mittwoch (11.00 Uhr) über die Vergabe eines Auftrags zur Testung von
Bewohnern und Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen. Das
Gesundheitsministerium hatte den Auftrag im Mai ohne Ausschreibung an
das Rostocker Biotech-Unternehmen Centogene vergeben. Dagegen hatte
ein Konkurrent geklagt, der diese direkte Beauftragung für unzulässig
hält.

Die Kosten beliefen sich laut Gesundheitsministerium auf rund 2,3
Millionen Euro. Insgesamt wurden in 359 Einrichtungen 7204
Mitarbeiter und 17 059 Pflegebedürftige getestet. Die Gesamtzahl der
Testungen gab das Ministerium mit 51 730 an.

Laut OLG habe das Land unter Verweis auf die Dringlichkeit von der
öffentlichen Ausschreibung abgesehen. Auch sollten reguläre
Laborkapazitäten geschont werden, um die erforderlichen
anlassbezogenen Tests sicherzustellen. Centogene war nach
Gerichtsangaben im Gegensatz zu dem klagenden Konkurrenten bis dahin
nicht in die Teststrategie des Landes für anlassbezogene Tests
eingebunden gewesen.