Kündigungen nach Putzjob bei Tönnies unwirksam

Bielefeld (dpa) - Zwei Kündigungen eines Unternehmens nach Putzjobs
im Schlachthof bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück sind unwirksam. Das
hat das Arbeitsgericht Bielefeld am Mittwoch entschieden. Die
Arbeitsverträge seien vom Arbeitgeber in Bielefeld nicht fristgerecht
aufgelöst worden, urteilte die Kammer. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig (Az.: 3 Ca 1733/20 und 3 Ca 1739/02).

So hatte ein Automobilzulieferer einem Lagerarbeiter gekündigt, weil
der seinen Nebenjob bei Tönnies nicht bei ihm angemeldet hatte. In
der Corona-Krise flog die Sache auf, weil der alleinerziehende
Familienvater in Quarantäne musste, da die Zahl der Infizierten im
Juni 2020 bei Tönnies in die Höhe geschnellt war.

Die Bielefelder Firma befürchtete ein Einschleppen des Virus in die
eigene Belegschaft und entließ die Männer. Einer der Kläger wurde
nach seinem Nebenjob immer sonntags in Rheda-Wiedenbrück
ausschließlich negativ getestet. Ob der Kläger seinem
Hauptarbeitgeber über den Nebenjob hätte informieren müssen, wurde
vom Gericht nicht geklärt.

Auch wenn die Firma in die nächste Instanz vor das
Landesarbeitsgericht in Hamm zieht, müssen die Männer zu den bislang
gültigen Bedingungen weiter beschäftigt werden, wie das Gericht
mitteilte. Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld sind weitere
vergleichbare Fälle anhängig.