Iranische Menschenrechtlerin Sotudeh muss zurück ins Gefängnis 

Teheran (dpa) - Die iranische Menschenrechtlerin Nasrin Sotudeh muss
nach Angaben ihres Ehemannes zurück ins Gefängnis. «Uns wurde heute
mitgeteilt, dass Nasrin wieder in die Frauenanstalt Gharchak zurück
muss,» schrieb Resa Chandan auf seiner Twitter-Seite am Mittwoch.
Laut Chandan habe die Justiz die Anweisungen der Ärzte, die ihren
Hafturlaub um zwei Wochen verlängert hatten, ignoriert. Die Justiz
äußerte sich zu Chandans Tweet zunächst nicht.

Sotudeh durfte letzten Monat nach über zwei Jahren erstmals in den
Hafturlaub. Laut Chandan war der Gesundheitszustand seiner Frau in
den vergangenen Monaten besorgniserregend, besonders nach ihrem fast
50-tägigen Hungerstreik während der Haft. Mit dem Hungerstreik wollte
die Anwältin und Frauenrechtlerin gegen die Haftbedingungen
politischer Gefangener während der Corona-Pandemie protestieren.

Unter anderem leidet die 57-Jährige an einer Herzschwäche, wegen der
sie im September auch fünf Tage in einem Krankenhaus in Teheran
behandelt werden musste. Kurz nach ihrem Hafturlaub wurde sie dann
positiv auf das Coronavirus getestet. Angesteckt hatte sie sich laut
Chandan im Gharchak Gefängnis. In der Gharchak Frauenanstalt südlich
der Hauptstadt Teheran seien die hygienischen Zustände besonders
katastrophal, so der Ehemann.

Sotudeh wird «staatsfeindliche Propaganda» vorgeworfen. Sie wurde
2018 von einem Revolutionsgericht zu einer Haftstrafe von 33 Jahren
und sechs Monaten sowie zu 148 Peitschenhieben verurteilt. Von der
Haft muss sie mindestens zwölf Jahre absitzen. Sotudeh hatte vor
Gericht alle Vorwürfe gegen sie zurückgewiesen. Sie engagiere sich
lediglich friedlich für Frauenrechte und gegen die Todesstrafe im
Iran. Sie und ihr Mann gehören zu den renommiertesten
Menschenrechtsaktivisten des Landes.