Aufsichtsbehörde prüft Monheimer Eislaufbahn im Corona-Jahr

Düsseldorf/Monheim (dpa/lnw) - Streit um die vorweihnachtliche
Eislaufbahn vor dem Monheimer Rathaus: Die zuständige
Aufsichtsbehörde prüfe den Fall, teilte das nordrhein-westfälische
Gesundheitsministerium am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Aus Sicht des Ministeriums gilt:
«Die Nutzung der Eislaufbahn für den Schulsport ist im Rahmen der
Coronabetreuungsverordnung zulässig. Sofern die Eisbahn auch als
Einrichtung für Freizeitaktivitäten betrieben werden soll, ist dies
unzulässig.» Dann verhielte es sich ähnlich wie bei Skiliften, die
derzeit als Freizeit- und Vergnügungsstätten coronabedingt
geschlossen bleiben müssen.

Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann (PETO) sieht das anders:
«Wir halten die Freizeitnutzung für zulässig, weil sie sich auf
Kinder beschränkt», teilte er der dpa mit. Auf der Homepage der Stadt
heißt es: «Die Nutzung der Eislaufbahn ist Kindern bis 14 Jahren
vorbehalten, Kleinkinder dürfen auch mit Unterstützung die Bahn
betreten. Beim öffentlichen Eislaufen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung
getragen werden.»

Dass rund um die Eisbahn aber auch mit deutlich mehr Zustrom
gerechnet werden muss, lässt die Einladung an «alle
Winterliebhaberinnen und -liebhaber» erahnen: «Unter Berücksichtigung

aller geltenden Hygienevorschriften versüßt der 6. Monheimer
Sternenzauber die Winterzeit mit Eisbahn, Glühweinduft,
klassisch-winterlichen Köstlichkeiten und süßen Leckereien am
Alm-Bistro», lockt die Stadt.

Andere Städte verzichten im Corona-Jahr vorsichtshalber auf ihre
Eislauf-Bahnen zur Weihnachtszeit - darunter die Landeshauptstadt mit
der beliebten Fläche an der Düsseldorfer Königsallee.