Tod nach Medikamenten-Verwechslung - Urteile gegen Pfleger aufgehoben

Karlsruhe (dpa/lby) - Im Mai 2016 starb ein unheilbar kranker Patient
in einem niederbayerischen Pflegeheim nach einer
Medikamenten-Verwechslung - nun stellt der Bundesgerichtshof (BGH)
die Verurteilung der drei beteiligten Mitarbeiter wegen versuchten
Mordes infrage. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe verwiesen den
Fall zurück an das Landgericht Landshut, wie aus dem am Mittwoch
veröffentlichten Urteil hervorgeht. Dort beginnt der Prozess nun vor
einer anderen Strafkammer von vorn. (Az. 1 StR 474/19)

In dem Heim im Landkreis Dingolfing-Landau hatte eine Pflegerin dem
65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans
Bett gestellt - darunter einen Blutdrucksenker, der ihm in seinem
Zustand gefährlich werden konnte. Als der Fehler auffiel, hatte der
Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin
informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger
schwieg tagelang. Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient.
Ob das falsche Medikament der Grund war, ließ sich nicht mehr klären.

Das Landgericht hatte die Schichtleiterin zu zwei Jahren und neun
Monaten Gefängnis und die beiden Pflegekräfte zu Haftstrafen auf
Bewährung verurteilt. Die Chefin habe den tödlichen Verlauf billigend
in Kauf genommen, um den Fehler zu vertuschen. Der BGH bezweifelt
aber, dass Vorsatz vorlag. So habe die Frau den Pfleger selbst
eingeweiht und gebeten, häufiger nach dem Patienten zu sehen.
Außerdem könnte noch ein anderes Motiv mit hineinspielen: So habe die
Frau auch gesagt, sie hoffe, dass der Patient nun endlich sterben
könne.

Revision eingelegt hatte nur die Schichtleiterin. Der BGH hob aber
alle drei Verurteilungen auf, weil sie auf demselben Fehler beruhten.