Landesregierung ändert Quarantäne-Regeln

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Landesregierung hat die Quarantäne-Regeln
angepasst. Es gelte ab dem 2. Dezember eine einheitliche
Quarantäne-Dauer von 10 Tagen statt wie bislang 14 Tagen, teilte die
Landesregierung am Dienstagabend mit. Wer sich bereits in Quarantäne
befinde, für den bedeute dies jedoch keine Verkürzung.

Neue Regeln gelten zudem für Schüler, die Kontakt mit einem positiv
getesteten Schüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe hatten. In
einem solchem Fall könne die zuständige Behörde denjenigen als
«Cluster-Schüler» einstufen. In diesem Fall ist es ab sofort möglic
h,
die Quarantäne bereits nach dem fünften Tag zu beenden. Voraussetzung
ist ein negativer Coronatest.

Hatte ein Schüler jedoch auch außerhalb der Schule mit einem später
positiv Getesteten Kontakt, greife diese Regelung nicht.
Ausschlaggebend sei, ob der letzte Kontakt bis zu zwei Tage vor
Symptombeginn des später positiv Getesteten war oder nicht.

Bereits zuvor hatte die Landesregierung die Quarantäne-Regeln
angepasst. So muss sich mittlerweile sofort nach Hause begeben, wer
ein positives Testergebnis bekommt. Gleiches gilt für dessen
Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Auch wenn ein Arzt in
Verdachtsfällen etwa wegen Symptomen wie Fieber, trockenem Husten
oder dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn einen Corona-Test
anordnet, beginnt die Quarantänepflicht.