Nürnberg, Schwabach und drei Landkreise mit Ausgangsbeschränkungen

In Nürnberg, seiner Nachbarstadt Schwabach und Teilen Niederbayerns
sind die Corona-Infektionszahlen in Regionen gestiegen, die noch vor
kurzer Zeit kaum vorstellbar waren. Nun greifen die Behörden hart
durch - Hunderttausende müssen weitgehend daheim bleiben.

Nürnberg (dpa/lby) - Die Stadt Nürnberg hat als erste Großstadt in
Bayern im Teil-Lockdown zusätzlich strikte Ausgangsbeschränkungen
verhängt. «Die Corona-Infektionszahlen in Nürnberg sind leider nicht

zurückgegangen - ganz im Gegenteil», sagte Oberbürgermeister Marcus
König (CSU) am Dienstag. «Deshalb können wir in Nürnberg nicht so
weiter machen wie bisher.»

Die Beschränkungen gelten in Bayerns zweitgrößter Stadt mit mehr als

500 000 Einwohnern zunächst bis zum 20. Dezember. Ähnliches
beschlossen die Nachbarstadt Schwabach, das niederbayerische Passau
sowie die Landkreise Regen, Freyung-Grafenau und Passau.

In Nürnberg lag der Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner
binnen einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) bei 320,6, wie das
Landesamt für Gesundheit (LGL) am Dienstag mitteilte, in Schwabach
bei 344,1. In der Stadt Passau lag der kritische Wert noch bei 556,8,
nachdem er zuvor bereits über 600 geklettert war.

Ab sofort dürfen Nürnberger ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund
verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen
zu gehen. Außerdem weitet die Stadt das Alkoholverbot in der
Innenstadt aus. Die Regelungen sollen streng kontrolliert werden.
Ähnlich ist die Situation seit Freitag im niederbayerischen Passau.

Wegen hoher Inzidenzwerte ziehen von Mittwoch an auch die Landkreise
Passau (346,7), Regen (356,0), Freyung-Grafenau (391,4) und die
kreisfreie Stadt Schwabach (344,1) nach.

Von 7. Dezember an sollen in Nürnberg Klassen ab der fünften
Jahrgangsstufe geteilt und im Wechsel daheim und in der Schule
unterrichtet werden. Nur an Tagen, an denen die Schüler im
Klassenzimmer sitzen, dürfen sie anschließend den Hort, die
Mittagsbetreuung oder andere Angebote der Ganztagsbetreuung besuchen.
Die Regelung gilt nicht für Förderschulen und Abschlussklassen, Kitas
bleiben vorerst offen.

«Wir haben auch das Problem, dass wir keinen Hotspot an dieser Stelle
ausfindig machen können», begründete der Oberbürgermeister die
strikten Regelungen. «Wir haben eher ein diffuses Infektionsgeschehen
hier in unserer Stadt.»

Das Klinikum Nürnberg behandelte am Dienstag nach eigenen Angaben 163
Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind. Davon mussten 27 auf den
Intensivstationen versorgt werden, 25 Menschen wurden beamtet. Um
alle versorgen zu können, wurden Operationen verschoben, mehrere
Covid-Stationen eingerichtet und die Zahl der Intensivbetten
aufgestockt. Bis auf wenige Ausnahmen gilt im Klinikum Besuchsstopp.

Für Mitarbeiter in Nürnberger Alten- und Pflegeheimen sowie in
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist ein wöchentlicher
Corona-Schnelltest ab sofort Pflicht. Besucher müssen sich testen
lassen und in den Bewohnerzimmern eine FFP2-Maske tragen.

Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein, mit
Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer weiteren Person aus
einem anderen Haushalt möglich. Spielplätze und Skateranlagen bleiben
offen, auf Bolzplätzen dürfen sich maximal zwei Haushalte austoben.

Ausnahmen gelten auch für Beerdigungen, Gottesdienste und
Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften. Neben den städtischen
Kultureinrichtungen müssen nun auch Volkshochschule, Stadtbibliothek
und -archiv und die Musikschule schließen. Hochschulen und
Universitäten sollen auf digitale Lehre umstellen. Die Gastronomie
darf weiter Essen zum Mitnehmen verkaufen.

In den betroffenen Landkreisen sowie in der Stadt Passau gelten für
Schulen, Alten- und Pflegeheim sowie Krankenhäuser weitgehend
dieselben Regelungen. Im Landkreis Passau etwa gilt die
Ausgangsbeschränkung, nach der man die Wohnung nur mit triftigem
Grund verlassen darf, nur in der Nacht zwischen 20.00 und 06.00 Uhr.

Lokal begrenzte Ausgangsbeschränkungen sind eine von mehreren
Maßnahmen der neunten bayerischen Infektionsschutzverordnung. Sie
sollen in Kraft treten, sobald in einer Kommune die Zahl der
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über
einem Wert von 300 liegt.