OVG zweifelt an Quarantäne für Auslandsreisende

Lüneburg (dpa/lni) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
(OVG) zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Quarantäne-Verordnung für

Reiserückkehrer aus dem Ausland. Es sei offen, ob die Regelungen
gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und die Verhältnismäßigkei
t
gewahrt sei, urteilte das Gericht in einem am Dienstag
veröffentlichten Eilentscheid.

Ob es die Quarantäne-Verordnung für rechtmäßig hält oder für
unwirksam erklärt, werde das Gericht im nun folgenden
Hauptsacheverfahren entscheiden. Geklagt hatte ein Mann, der in
Spanien ein Ferienhaus in einer Region besitzt, in der die
Corona-Infektionslage schwächer ist als in seiner niedersächsischen
Heimat (Az.: 13 MN 520/20).

Das Gericht betonte zwar, dass die Quarantäne-Vorschrift formal
richtig sei und berücksichtigt werden müsse, dass ein
Auslandsreisender ganz unabhängig von der Infektionslage einem
höheren Infektionsrisiko auch unterwegs ausgesetzt sei. Die
Vorschrift könne auch nicht sämtliche Einzelfälle berücksichtigen,

weil sie dann schwer zu hantieren sei.

Verbleibende ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen könnten aber
durch individuelle Befreiungen von der Quarantäne-Pflicht überwunden
werden, hieß es. Ob diese im Fall der niedersächsischen Regeln
ausreichend sind, will das Gericht nun im Detail überprüfen und dann
abschließend entscheiden. In Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt ein
Gericht die Quarantäne-Regeln gekippt und sie als unwirksam zur
Bekämpfung der Pandemie bezeichnet.

In einem weiteren Verfahren bestätigte das OVG in Lüneburg
unterdessen die nach der Corona-Verordnung des Landes angeordnete
Maskenpflicht im Schulunterricht in Corona-Hotspots. Die
Maskenpflicht diene dem Infektionsschutz und sei nicht zu
beanstanden, lautete das Urteil (Az.: 13 MN 519/20).