Beschluss: Schülerin muss trotz vorerkranktem Vater zur Schule

Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine Schülerin muss auch dann während der
Corona-Pandemie am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn ihr Vater an
Vorerkrankungen leidet. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht
am Dienstag entschieden und mitgeteilt. Einen Eilantrag der Schülerin
auf Befreiung vom Präsenzunterricht lehnten die Richter ab (Az.: 18 L
2278/20).

Die Antragstellerin habe nicht ausreichend belegt, dass das
Gesundheitsrisiko für ihren Vater im Fall einer Covid-19-Infektion so
groß sei, dass ihr Distanzunterricht erteilt werden müsse. Die
vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen seien insoweit nicht
aussagekräftig genug.

Der Präsenzunterricht habe mit Blick auf den staatlichen Bildungs-
und Erziehungsauftrag Vorrang vor sogenanntem Distanzunterricht.
Durch die vom Gesetzgeber im Schulbereich vorgesehenen
Hygiene-Maßnahmen ließen sich Infektionsrisiken auch für Angehörige

von Schülern verringern.

Zum Schutz vorerkrankter Angehöriger seien zudem zuerst
Vorsorgemaßnahmen im betreffenden Haushalt vorzunehmen. Gegen den
Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalens in Münster eingelegt werden.