Landkreis Gotha lässt private Treffen mit bis zu zehn Personen zu

Gotha (dpa/th) - Im Landkreis Gotha dürfen sich bei nichtöffentlichen
Veranstaltungen sowie zu privaten und Familienfeiern bis zu zehn
Personen treffen. Das sieht eine Allgemeinverfügung vor, die am
Dienstag in Kraft getreten ist. Kinder unter 14 Jahren werden dabei
nicht gezählt. Die Verfügung nennt als Beispiele Treffen in
Wohnungen, in dazugehörigen Nebenräumen und -gebäuden, in Garten-,
Wochenend- oder Vereinshäusern sowie unter freiem Himmel auf privaten
Grundstücken.

Damit weicht der Landkreis von Thüringens Landesverordnung zum Schutz
vor Corona ab. Diese sieht für private Zusammenkünfte in der eigenen
Wohnung vor, dass diese sich auf die Angehörigen des eigenen und
eines weiteren Hausstands beschränken. Dabei soll die Gruppengröße
höchstens fünf Personen betragen, wobei Kinder bis 14 Jahre bei der
Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.