Neue Verordnung vereinfacht Quarantäne-Regelungen in NRW

Düsseldorf (dpa/lnw) - Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen
in Nordrhein-Westfalen nicht mehr grundsätzlich für 14 Tage in
Quarantäne. Stattdessen können sie sich nach zehn Tagen «frei testen
»
lassen. Das sieht eine am Dienstag vorgestellte neue
Quarantäne-Verordnung mit landesweit einheitlichen Vorgaben vor.

Sie ersetzten in der Regel individuelle Anordnungen durch örtliche
Behörden, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Allerdings könnten darüber hinausgehende Verordnungen nach wie vor
vor Ort erlassen werden, die dann Vorrang hätten. Ansonsten ziehen
künftig automatisch die landesweiten Regeln, sobald bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind:

- Wer sich einem sogenannten PCR-Test unterzogen hat, weil er
Erkältungssymptome aufweist oder mit einem positiven Schnelltest
konfrontiert ist, muss in Quarantäne bleiben bis ein negatives
Ergebnis vorliegt.

- Liegt dann ein positiver PCR-Test vor, stehen automatisch zehn Tage
Quarantäne an. Auf einen gesonderten Bescheid muss niemand mehr
warten. In den vergangenen Monaten hatten viele Bürger über stark
verzögerte Bescheide geklagt. Voraussetzung für das automatische Ende
der Quarantäne ist aber, dass seit mindestens 48 Stunden keine
Krankheitssymptome mehr erkennbar sind.

- Personen in Quarantäne dürfen keinen Besuch empfangen und sollten
auch Kontakte mit Hilfspersonen auf ein Minimum reduzieren. Wo das
nicht möglich ist, ist eine Alltagsmaske zu tragen. Infizierte sind
verpflichtet, enge Kontaktpersonen zu informieren.