Corona-Schnelltests können künftig stärker zum Einsatz kommen

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie können künftig mehr
Schnelltests zum Einsatz kommen - in Pflegeheimen, Kliniken und nach
Infektionsfällen etwa auch in Schulen. Das sieht eine neue Verordnung
von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die an diesem Mittwoch
in Kraft tritt. Für Menschen, die in Corona-Risikogebiete mit hohen
Infektionszahlen im Ausland reisen, werden Regelungen zugleich weiter
verschärft: Für sie sind Corona-Tests nach der Rückkehr bald nicht
mehr kostenlos - diese Möglichkeit läuft am 15. Dezember aus.

Schnelltests sind inzwischen in größeren Mengen verfügbar. Dabei
brauchen die Proben nicht extra zum Auswerten ins Labor geschickt
werden. Diese Antigen-Tests gelten aber als nicht so genau wie sonst
genutzte PCR-Tests. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein
positives Ergebnis eines Schnelltests daher mit einem PCR-Test
bestätigt werden. Gemacht werden müssen Schnelltests von medizinisch
geschultem Personal. Ein Überblick über die Neuregelungen in der
Verordnung, die am Dienstag im Bundesanzeiger verkündet wurde:

TESTS BEI RISIKOGRUPPEN: Pflegeheime, Kliniken und Arztpraxen sollen

mehr Schnelltests nutzen können - bei Patienten, Bewohnern, Personal
oder Besuchern. Möglich sind künftig bis zu 30 statt bisher 20 Tests
pro Monat und Bewohner oder Patient in Heimen und Krankenhäusern.
Einrichtungen müssen dafür Test-Konzepte erstellen. Dann legt das
Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten
finanziert werden können. In der ambulanten Pflege sollen 15 statt
10 Schnelltests pro Monat und Pflegebedürftigem möglich sein. Auch im

Rettungsdienst und in Tageskliniken werden Schnelltests nun möglich.

TESTS IN SCHULEN: Einzusetzen sein sollen Schnelltests - nach einem
Infektionsfall - zum Beispiel auch in Schulen, wie das Ministerium
erläuterte. Hintergrund ist ein Beschluss von Bund und Ländern.
Demnach soll nach Auftreten eines Falls in einer Klasse die jeweilige
Gruppe, also meist die Klasse, für fünf Tage in Quarantäne gehen. An

Tag fünf soll ein Schnelltest folgen. Kinder, die negativ getestet
worden sind, könnten dann in die Schule zurückkehren.

TESTS NACH RISIKOSITUATIONEN: Auch ohne Symptome kann man einen Test
machen lassen, wenn der Arzt feststellt, das man «Kontaktperson» ist.
Das kann auch aus bestimmten Situationen resultieren: Etwa wenn man
durch Nähe zu einem Infizierten «mit hoher Wahrscheinlichkeit einer
relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand
ausgesetzt war» - bei Feiern, gemeinsamem Singen oder Sport in
Innenräumen. Oder wenn man über die staatliche Corona-App eine
Warnung mit der Anzeige «erhöhtes Risiko» bekommen hat.

KÜRZERE QUARANTÄNE MIT TEST: Für Kontaktpersonen von Infizierten
soll
die vorgeschriebene Quarantänezeit von bisher 14 Tagen auf 10 Tage
verkürzt werden - wenn man dann einen negativen Test vorlegt. Die
Kosten für den Test sollen von der Kasse übernommen werden. Ob man
Kontaktperson ist, stellen ein Arzt oder das Gesundheitsamt fest. Als
Kontaktperson ersten Grades gilt, wer für mehr als 15 Minuten mit
weniger als 1,50 Metern Abstand Kontakt zu positiv Getesteten hatte.

RÜCKKEHRER-TESTS: Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet mit hohen
Infektionszahlen im Ausland kann man sich noch gratis testen lassen,
um die verpflichtende Quarantäne zu verkürzen. Dieses Angebot läuft
bald aus, ab 16. Dezember sind Tests nicht mehr kostenlos. Wer eine
«vermeidbare Reise» in Risikogebiete macht, bekommt für die Zeit der

Quarantäne auch schon keine Verdienstausfallentschädigung mehr.
Ausgenommen sind «außergewöhnliche Umstände», etwa die Geburt eig
ener
Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Welche Länder für deutsche
Urlauber als Risikogebiete gelten, ist auf einer RKI-Liste angegeben.