Neue Corona-Schutzverordnung tritt in Kraft - Kritik der Opposition

Statt Lockerungen gibt es im Dezember bei den Anti-Corona-Maßnahmen
weitere Verschärfungen. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung ist
jetzt in Kraft.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen ist an diesem Dienstag in Kraft getreten. Danach
müssen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen Alltagsmasken
getragen werden. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand
von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden
kann. Die Opposition kritisierte, dass die aktualisierte Verordnung
erst wenige Stunden vor Inkrafttreten veröffentlicht wurde.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch bis zu fünf Angehörige

aus zwei verschiedenen Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren nicht
mitgezählt.

- Die Maskenpflicht gilt nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.
In Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche
wird die zulässige Kundenanzahl pro Quadratmeter eingeschränkt.

- Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist unter Wahrung der Abstands-
und Hygieneregelungen zulässig.

- Im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ist ein
Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt
höchstens zehn Personen zulässig - Kinder bis einschließlich 14
Jahren wiederum nicht mitgezählt.

- Diese Personen dürfen auch in Hotels und Pensionen übernachten.

- Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete
Feuerwerke untersagt. Die Kommunen richten zudem Böllerverbotszonen
ein.

- Der Betrieb von Skiliften ist unzulässig.

Nach wie vor gebe es keine Strategie für Kommunen mit einem Wert von
mehr als 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche,
kritisierte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. Für die besonders
betroffenen Kreise und Städte gebe es keine zusätzliche Hilfe vom
Land.