Verschärfte Corona-Regeln in Kraft - Infektionen nehmen zu

Die Corona-Lage in Sachsen bleibt angespannt. Ab Dienstag ist die
neue Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft. In vielen besonders
betroffenen Kreisen kommen weitere Regeln dazu.

Dresden (dpa/sn) - Der Teil-Lockdown zur Eindämmung der
Corona-Pandemie geht in Sachsen mit verschärften Regeln in den
zweiten Monat. Seit Dienstag gilt die neue Coronaschutzverordnung des
Landes, die strengere Kontaktbeschränkungen vorsieht. Weil in vielen
Landkreisen sehr hohe Corona-Zahlen gemeldet werden, gelten dort noch
striktere Regeln. Ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Laut Coronaschutzverordnung dürfen sich
öffentlich und privat höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen

treffen. Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt.

WEIHNACHTEN: Ab dem 23. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen
gelockert. Dann dürfen sich zehn Menschen aus dem Familien- und
Freundeskreis treffen. Wer Weihnachten Verwandte in Sachsen besucht,
darf laut Sozialministerium auch in Hotels und Pensionen übernachten.

EINZELHANDEL: Bund und Länder haben vereinbart, dass sich in Läden
bis 800 Quadratmeter Größe nicht mehr als ein Kunde pro zehn
Quadratmeter aufhalten darf. In größeren Geschäften kann pro 20
Quadratmeter weiterer Fläche jeweils ein zusätzlicher Kunde
eingelassen werden.

200er-SCHWELLENWERT: Wird der Wert von 200 Neuinfektionen binnen
sieben Tagen je 100 000 Einwohner (Inzidenzwert) an fünf Tagen
hintereinander überschritten, müssen die Kommunen weitere Maßnahmen
ergreifen. Dazu gehört, dass Haus oder Wohnung nur noch «aus
triftigen Gründen» verlassen werden dürfen. Als triftige Gründe
gelten unter anderem die Wege zum Arzt, zur Arbeit, zum Einkaufen, in
Kita und Schule sowie zum Kleingarten. Außerdem müssen Kreise und
Städte Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen erlassen. Für Sport

und Bewegung ist ein 15-Kilometer-Umkreis zulässig. Die Mehrzahl der
Landkreise hat bereits entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen
oder angekündigt, ebenso wie die Stadt Chemnitz.

50er-SCHWELLENWERT: Auch ab einer Inzidenz von 50 sollen Kreise und
kreisfreie Städte noch Maßnahmen wie Alkoholverbote und die
Beschränkung von Teilnehmerzahlen bei Versammlungen erlassen. Die
50er-Marke reißen derzeit alle zehn Landkreise sowie die Großstädte
Dresden, Chemnitz und Leipzig deutlich.

SCHULE UND KITA: Schulen und Kitas bleiben grundsätzlich offen. Bei
200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner soll der Regelbetrieb aber
eingeschränkt werden. Das heißt: feste Gruppen mit festen Betreuern
in den Kitas. Ab Klassenstufe 7 gilt Maskenpflicht im Unterricht. An
den Grundschulen soll es Klassenleiterunterricht mit festen Klassen
geben, an weiterführenden Schulen ist Wechselunterricht möglich. Für

Abschlussklassen darf es Ausnahmeregeln geben.