GEW scheitert vor Gericht mit Klage für Corona-Schutzmaßnahmen

München (dpa/lby) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
ist mit einem Eilantrag für mehr Corona-Schutzmaßnahmen in Bayerns
Schulen gescheitert. Das Verwaltungsgericht in München lehnte den
Antrag am Montag als unzulässig ab. Wie ein Sprecher des Gerichts
mitteilte, wurde allerdings gar nicht in der Sache entschieden. Die
Richter gingen ging davon aus, dass die GEW überhaupt nicht
klageberechtigt ist (Az. M 26a E 20.5999).

Die Gewerkschaft wollte mit ihrem Antrag kleinere Klassen und die
Wahrung des Mindestabstands in den Schulen durchsetzen. Lehrer und
Schüler würden durch den bisherigen Präsenzunterricht an bayerischen

Schulen nicht ausreichend vor Corona-Ansteckungen geschützt,
begründete die GEW den Eilantrag.

Das Gericht betonte, dass der GEW die Antragsbefugnis fehle. Der
Antragsteller müsse zunächst erst einmal geltend machen,
möglicherweise in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein. Dies sieht
das Verwaltungsgericht bei der Gewerkschaft nicht. Eine Verletzung
des Rechts auf körperliche Unversehrtheit entfalle, da dieses
Grundrecht nicht auf Gewerkschaften anwendbar sei. Die GEW könne auch
nicht mit dem Antrag stellvertretend Rechte von Mitgliedern
wahrnehmen.