Mehr Masken, weniger Kontakte: Neue Corona-Regeln treten in Kraft

Beim Einkaufen, dem Besuch im Pflegeheim oder am Arbeitsplatz: Die
Rheinland-Pfälzer müssen sich auf weitere Einschränkungen im Alltag
einstellen.

Mainz (dpa/lrs) - Der neue Monat beginnt für die Rheinland-Pfälzer
mit neuen Einschränkungen: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind an
diesem Dienstag weitere Maßnahmen in Kraft getreten. So sind private
Zusammenkünfte auf den eigenen und einen weiteren Hausstand mit
maximal auf fünf Menschen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden
dabei nicht mitgerechnet. Zudem gilt eine erweiterte Maskenpflicht im
Freien an Orten, an denen sich Menschen auf engem Raum begegnen. Auch
am Arbeitsplatz gibt es eine Maskenpflicht, wenn kein Mindestabstand
von 1,50 Meter eingehalten werden kann.

In Läden bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche darf höchstens eine

Person je 10 Quadratmetern Fläche Zutritt bekommen. Bei größeren
Geschäften mit über 800 Quadratmetern darf höchstens eine Person je
20 Quadratmeter eingelassen werden.

In Alten- und Pflegeheimen werden die Besucherregeln verschärft. So
darf nur noch ein Besucher pro Tag den Bewohner oder die Bewohnerin
eines Pflegeheims besuchen. Zwei Besucher pro Tag sind nur noch dann
erlaubt, wenn sie aus demselben Haushalt kommen. Die Besucher müssen
während des Besuches zudem die ganze Zeit eine FFP2-Maske tragen. Bei
allen Mitarbeitern - auch im nicht-pflegerischen Bereich - soll
einmal pro Woche ein sogenannter Schnelltest vorgenommen werden.
Liegt die Infektions-Inzidenz in dem betreffenden Kreis oder der
kreisfreien Stadt, in dem sich das Heim befindet, über dem
Landesdurchschnitt, soll es zwei Tests pro Woche geben.

Der seit November verordnete Teil-Lockdown mit geschlossenen
Restaurants, Fitnessstudios und Kultureinrichtungen wird fortgesetzt.
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt zunächst bis kurz vor
Weihnachten (einschließlich 20. Dezember).

Mitte Dezember soll dann über eine neue Corona-Verordnung mit
konkreten Regeln für die Zeit über die Weihnachtsfeiertage bis nach
Silvester entschieden werde. Geplant ist, vom 23. Dezember bis zum 1.
Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden
Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn
Personen zu erlauben. Auch dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht
mitzählen.