Gericht: Maskenpflicht in Trierer Innenstadt nicht unverhältnismäßig

Koblenz (dpa/lrs) - Die von der Stadt Trier angeordnete Maskenpflicht
in der Innenstadt ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts
Rheinland-Pfalz (OVG) nicht zu beanstanden. Wie das Gericht am Montag
in Koblenz mitteilte, ist die Anordnung aus rechtlicher Sicht auch
nicht unverhältnismäßig. Eine Rechtsanwältin hatte Widerspruch gege
n
die Maskenpflicht eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht Recht
erhalten. Das OVG hob nun auf eine Beschwerde der Stadt Trier hin den
Beschluss des Verwaltungsgerichts auf. Die Maskenpflicht könne zwar
als wenig angenehm betrachtet werden, führe aber nicht zu gewichtigen
Einschränkungen der Entfaltungsfreiheit, hieß es unter anderem.