Corona-Schutzverordnung: Öffentlich veranstaltete Feuerwerke verboten

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW
beinhaltet auch Details zum angekündigten Teil-Verbot von
Feuerwerken: Demnach sind zum Jahreswechsel «öffentlich veranstaltete
Feuerwerke untersagt.» Die örtlich zuständigen Behörden sollen
darüber hinaus die «Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu
bestimmenden Plätzen und Straßen» verbieten, «für die ohne solch
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Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind.»