Weiterhin keine Maskenpflicht im Grundschulunterricht

Düsseldorf (dpa/lnw) - An den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen
besteht nach den jüngsten Rundschreiben des Schulministeriums
unverändert keine Maskenpflicht im Unterricht. Die Schüler der
Primarstufe müssten weiterhin keine Alltagsmaske tragen, solange sie
sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhielten, heißt es darin.
Im Offenen Ganztag besteht demnach innerhalb einer festen Gruppe
ebenfalls keine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Im
Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssten dagegen grundsätzlich

alle Schüler eine sogenannte Alltagsmaske tragen. Ab der 5. Klasse
gelte auch im Unterricht und am Sitzplatz die Maskenpflicht.