Schülerinnen müssen trotz Attests Maske tragen

Mit wortgleichen Attesten wollten sich drei Schülerinnen von der
Maskenpflicht befreien lassen. Doch das Verwaltungsgericht Stuttgart
lässt das nicht gelten.

Stuttgart (dpa/lsw) - Drei Schülerinnen, die sich mit einem
ärztlichen Attest von der Maskenpflicht an einem Gymnasium befreien
lassen wollten, müssen die Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin aufziehen.
Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Montag mitgeteilt. Die
behauptete «Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit des Tragens einer
Mund-Nasen-Bedeckung» sei nicht glaubhaft gemacht worden, begründete
das Gericht die Entscheidung.

Der Vater der Schülerinnen hatte ärztliche Atteste vorgelegt, die
allesamt von derselben Neurologin ausgestellt waren. Weil sich die
Gymnasiastinnen in neurologischer Behandlung befänden, sei es ihnen
aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, Masken zu tragen, heißt
es darin.

Der Schulleiter lehnte eine Befreiung von der Maskenpflicht ab, da
die Atteste nicht aussagekräftig seien. Dagegen zog der Vater vor
Gericht. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab: Aus den
wortgleichen Attesten gehe nicht hervor, welche gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch das Tragen einer Maske bei den Schülerinnen
jeweils hervorgerufen würden und wie es dazu komme. Es sei auch nicht
zu erkennen, auf welcher medizinischen Grundlage die behandelnde
Neurologin zu der Einschätzung gelangt sei.

Die Vermutung liege nahe, «dass hier tatsächlich gar nicht bestehende
medizinische Gründe für eine Unzumutbarkeit bescheinigt hätten werden

sollen», da konkrete Aussage zu auftretenden medizinischen Symptomen
gefehlt hätten, erklärte das vom Gericht. Die Entscheidung vom 23.
November ist noch nicht rechtskräftig.