Hotelübernachtung bei Verwandtenbesuch zu Weihnachten möglich

Dresden (dpa/sn) - Wer über Weihnachten Verwandte in Sachsen besucht,
kann dafür auch in einem Hotel oder in einer Pension übernachten. Das
hat das Gesundheitsministerium in Dresden am Montag mitgeteilt. Die
neue, ab Dienstag geltende Coronaschutzverordnung untersagt zwar den
Betrieb von Übernachtungsangeboten, macht dafür aber Ausnahmen: «Aus

notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen» sind
Übernachtungen demnach zulässig. Die in der Verordnung genannten
sozialen Gründe sollten laut Ministerium einen klaren Bezug zur
Familie haben. Familienbesuche zu Weihnachten fielen in diese
Kategorie.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll diese Hotelöffnungen
kritisiert haben. Mehrere Bundesländer planen das ähnlich wie
Sachsen. Merkel habe sich am Montag in einer virtuellen Sitzung des
CDU-Präsidiums zu dem Beschluss von Bund und Ländern bekannt, die
strengen Corona-Kontaktbeschränkungen über die Festtage zu lockern,
berichteten Teilnehmer am Montag der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin. Es habe ihr aber die Fantasie gefehlt, zu ahnen, dass
besonders betroffene Länder die Hotels öffnen wollten, wurde sie
zitiert. Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels
übernachteten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchten.

Sachsen hat derzeit bundesweit die höchste Rate an
Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100 000 Einwohner. Von
den zehn am stärksten betroffenen Landkreisen liegen fünf in Sachsen.