Das sind die hessischen Corona-Regeln ab 1. Dezember

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) lässt nicht locker, die
Hessen im Kampf gegen das Corona-Virus auf die strengen
Schutzmaßnahmen einzuschwören. Weihnachten und Silvester sind aber
Lockerungen in Sicht.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen
Corona-Zahlen von Dienstag an (1.12.) erneut strengere Regeln zum
Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des
Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember angesetzt. Für die
Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker
Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien
und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei
Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind
ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei
Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und
privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende
Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.

MASKENPFLICHT
Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und
Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern
nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in
Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in
geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs-
oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in
öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.

EINKAUFEN
In großen Läden und Einkaufszentren darf ab Dezember auf die ersten
800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Person je
Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter
übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je 20 Quadratmeter

eingelassen werden. Für kleinere Läden bleibt es bei der bisherigen
Regelung, dass ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden sein darf.

SCHULEN
Die Regeln für die Schulen ändern sich nicht. Es gilt eine
Maskenpflicht außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und
in den Gängen und ab der Klasse 5 auch im Unterricht. Es gibt
«Maskenpausen», zum Beispiel wenn gerade gelüftet wird. Strengere
Regeln können je nach Infektionszahlen von den Gesundheitsämtern
angeordnet werden.

GASTRONOMIE, VERANSTALTUNGEN, FREIZEIT, KULTUR UND SPORT
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung
zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu zählen Theater,
Schwimmbäder und auch Restaurants. Speisen für den Verzehr zu Hause
dürfen aber abgeholt oder geliefert werden. Veranstaltungen, die der
Unterhaltung dienen, bleiben untersagt.

DIENSTLEISTUNGEN
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios
bleiben geschlossen, Friseursalons unter den bestehenden Auflagen zur
Hygiene geöffnet.

REISEN
Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für
notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für
Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private
Übernachtungen in Hotels ermöglichen.

WEIHNACHTSZEIT UND SILVESTER
Mitte Dezember soll über eine neue Corona-Verordnung mit konkreten
Regeln für die Zeit über die Weihnachtsfeiertage bis nach Silvester
entschieden werde. Geplant ist, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar
Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern
oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen zu erlauben. Auch
dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen.