Neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein in Kraft

Fortsetzung des Teil-Lockdowns im Dezember mit einigen Lockerungen:
In Schleswig-Holstein tritt die neue Landesverordnung zur
Corona-Bekämpfung in Kraft. Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios
dürfen wieder öffnen, ebenso Tierparks.

Kiel (dpa/lno) - In Schleswig-Holstein ist am Montag die neue
Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie in Kraft
getreten. Das Kabinett hatte sie am Sonntag beschlossen und
veröffentlicht. Darin wird der bisherige Teil-Lockdown weitgehend im
Dezember fortgesetzt - so wie es die Ministerpräsidenten der Länder
mit Bundeskanzlerin Angel Merkel (CDU) am Mittwoch vereinbart hatten.

Wegen der im Vergleich zu anderen Ländern niedrigeren Zahl an
Corona-Infektionen geht Schleswig-Holstein aber teilweise einen
Sonderweg: So dürfen Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios ab Montag
ebenso öffnen wie Tierparks.

Zudem bleibt es dabei, dass sich in Läden pro zehn Quadratmeter ein
Kunde aufhalten darf. Der Bund-Länder-Beschluss sah vor, die Fläche
in großen Geschäften pro Kunde auf 20 Quadratmeter auszuweiten.

Bei den Kontakten hält die Landesregierung einschließlich Weihnachten
und Silvester an ihrer Zehn-Personen-Regel fest. Damit dürfen sich
maximal zehn Menschen aus zwei Hausständen öffentlich treffen. Auch
im privaten Bereich sind Treffen von zehn Personen möglich,
theoretisch aus bis zu zehn Haushalten. Die Regierung empfiehlt aber,
sich auf zwei Haushalte zu beschränken. In jedem Fall werden Kinder
mitgerechnet.

Die verschärfte Bund-Länder-Regelung bis Weihnachten mit maximal fünf

Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre macht das Land
nicht mit. Wegen hoher Infektionszahlen reduziert allerdings der
besonders eng mit Hamburg verbundene Kreis Pinneberg die Kontaktzahl
auf fünf Personen. Von dem Signal, über Weihnachten und Silvester
mehr zu erlauben als davor, halte er gar nichts, hatte
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mehrfach
betont.

Menschen, die in Schleswig-Holstein über Weihnachten Verwandte
besuchen wollen, dürfen dafür im Hotel übernachten. Vom 23. bis 27.
Dezember sind jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt. Auch
Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen räumen eine solche
Möglichkeit bei Familienbesuchen ein - gegen den Wunsch des
Kanzleramts. Übernachtungen zu touristischen Zwecken hingegen sind in
Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen verboten.

Für den Beginn des neuen Jahres sieht Regierungschef Günther Chancen
für Lockerungen der strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Er sehe die
Möglichkeit, bis Ostern nach und nach mehr Normalität zuzulassen.
«Das bedingt, dass wir uns alle disziplinieren», hatte Günther am
Freitag in seiner Regierungserklärung gesagt.