Verband: Heimbewohner dürfen Weihnachten mit Familie feiern

Kassel (dpa/lhe) - Auch bei hohen Corona-Infektionszahlen können
Pflegeheimbewohner auf Wunsch das Weihnachtsfest im Kreise ihrer
Familie feiern. Alle Bewohner hätten das Recht, die Einrichtung zu
verlassen - sofern keine Quarantäne angeordnet worden sei, sagte
Michael Schmidt, Leiter des Arbeitskreises Pflege, Gesundheit und
Senioren der Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen. «Insoweit wird
es keine Diskussionen geben, wenn Angehörige sagen: Wir möchten
Bewohner nach Hause holen. Es gelten aber auch dort die allgemeinen
Corona-Verhaltensregeln und Vorgaben.» Die Liga ist ein
Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände, die auch Träger vieler
Pflegeheime sind.

Der Pflegeschutzbund Biva hatte kürzlich davor gewarnt, dass einzelne
Einrichtungen sich wieder abschotteten - auch in Hessen. Er
kritisiert vor allem Heime, deren individuelle Hygienekonzepte stark
von des jeweiligen landesweiten Regelung abwichen. Man müsse einen
Ausgleich finden zwischen Schutz und Freiheitsrechten. «Das geschieht
nicht, indem man Besuchsverbote und Quarantäne nach Ausgang aus der
Einrichtung verhängt», sagte Anwalt Markus Sutorius von der
Biva-Rechtsberatung.

Notfalls sollten Bewohner klagen: «Wir sehen dort Erfolgsaussichten
für eine Klage, wo Besuchskonzepte von Heimen in weiten Teilen von
den Landesverordnungen abweichen.» Das Hausrecht der Einrichtungen
könne niemals Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen sein.