Kaum Corona-Infektionen in Sachsens Gefängnissen

Die Corona-Krise macht auch an Gefängnistoren nicht halt. Die Zahl
der Infektionen ist, gemessen an der Belegung, allerdings gering. Nur
eine Justizvollzugsanstalt war bislang komplett dicht.

Dresden (dpa/sn) - Hinter Gittern gibt es immer wieder
Corona-Infektionen und Erkrankungsfälle in Sachsen. Nach Angaben des
Justizministeriums waren mit Stand Freitag 25 von 3086 in
Justizvollzugsanstalten (JVA) Inhaftierte und 16 Bedienstete
nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahlen schwanken, wie
ein Sprecher auf Anfrage sagte. «Vor ein paar Tagen waren es über 30
Inhaftierte.» Wenn entsprechende Symptome auftreten, würden
Betroffene unter Quarantäne gestellt.

Erkrankte Gefangene mit starken Symptomen können im Leipziger
Haftkrankenhaus behandelt werden. Mangels Intensivstation müssen
Corona-Patienten in kritischerem Zustand in eine externe Klinik -
inklusive Bewachung. Bislang wurden vier Gefangene - derzeit noch
einer - im Haftkrankenhaus betreut und zwei in ein öffentliches
Krankenhaus verlegt. Die JVA Dresden war nach positiven Corona-Fällen
bis vergangenen Mittwoch in Quarantäne.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) sprach von umfangreichen
Maßnahmen zum Schutz von Bediensteten und Gefangenen in den JVA, die
stetig angepasst werden. Diese würden in der Regel auch von den
Inhaftierten mitgetragen. Grundsätzlich werden demnach Neuzugänge im
vierzehntägigen Abstand zweimalig getestet und dafür zunächst in den

separaten Bereichen untergebracht. Das medizinische Personal, die
Bediensteten des Haftkrankenhauses und der Seniorenstation im
Waldheimer Gefängnis wird wöchentlich getestet.

Es gilt Maskenpflicht für Bedienstete, externe Mitarbeiter und
Besucher auf Fluren, Gängen und in Räumen von Dienstgebäuden, für
Gefangene bei Besuchen sowie beim Arzt. Ihnen wird das Tragen
ansonsten empfohlen, sie müssen aber ständig eine Maske dabeihaben.
Bei Arbeit, Aufenthalt im Freien, Therapie und Freizeit muss ein
Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden - und Ausgang gibt es nur
mit einem Bediensteten.

Um die Belegung in Haftanstalten zu reduzieren, werden seit Mitte
November, wie schon im Frühjahr, der geplante Haftantritt bei
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verschoben. Sogenannte
Ersatzfreiheitsstrafen - wenn Straftäter die verhängte Geldstrafe
nicht begleichen - werden nicht vollzogen. Ausgenommen sind
Verurteilte, die wegen Gewalttaten, Sexualdelikten oder
Rauschgiftkriminalität ins Gefängnis müssen.