Baden-Württemberg bekommt neue Corona-Verordnung

Bund und Länder haben vereinbart, wie es in Sachen Corona-Bekämpfung
weitergeht. Details müssen die Länder aber für sich klären - die
Regelen sollen ab Dezember gültig sein. Wie sie für Baden-Württemberg

genau aussehen, erfahren die Bürger auf den letzten Drücker.

Stuttgart (dpa/lsw) - Wie werden die Beschlüsse von Bund und Ländern
zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg
umgesetzt? Die Landesregierung will am Montag die neuen Regeln für
den Südwesten verkünden. In Kraft treten soll die neue Verordnung
nach Angaben des Staatsministeriums dann am Dienstag.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder
hatten sich zwar am vergangenen Mittwoch auf das weitere Vorgehen
verständigt. Dabei blieben viele Details aber noch offen - zum
Beispiel spezielle Regeln für extreme Corona-Hotspots, in denen es
mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer
Woche gibt.

Schon jetzt gelten aber neue Quarantäne-Regeln. So muss sich sofort
nach Hause begeben, wer ein positives Testergebnis bekommt. Gleiches
gilt für dessen Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Auch
wenn ein Arzt in Verdachtsfällen etwa wegen Symptomen wie Fieber,
trockenem Husten oder dem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn
einen Corona-Test anordnet, beginnt die Quarantänepflicht. Sie endet
automatisch, wenn im Rachenabstrich keine Coronaviren nachgewiesen
werden. Die Quarantäne beträgt ansonsten zwei Wochen und wird ab dem
1. Dezember gemäß dem Bund-Länder-Beschluss auf 10 Tage verkürzt.