Landesregierung beschließt neue Corona-Regeln

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung hat am Sonntag
eine neue Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus
beschlossen. Lockerungen gelten ab Montag bei körpernahen
Dienstleistungen sowie Tier- und Wildparks im Freien, wie das
Gesundheitsministerium mitteilte. Grund für die Anpassung der
Verordnung waren Beschlüsse der Ministerpräsidenten und Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) am Mittwoch. Wegen der im bundesweiten Vergleich
niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 im Norden geht das Land
aber einen Sonderweg.

So hält die Landesregierung einschließlich Weihnachten und Silvester
an ihrer Zehn-Personen-Kontaktregel fest. Damit dürfen sich maximal
zehn Menschen aus zwei Hausständen öffentlich treffen. Im privaten
Bereich sollen es maximal zehn Personen sein, die Empfehlung beträgt
zwei Haushalte - Kinder jeweils inklusive. Die verschärfte
Bund-Länder-Regelung bis Weihnachten mit maximal fünf Personen aus
zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre macht das Land nicht mit.

«Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir alle wieder etwas mehr
Zuversicht und Optimismus haben können», sagte Ministerpräsident
Daniel Günther (CDU). Die Norddeutschen trügen mit ihrem Verhalten
seit Monaten dazu bei, dass die Corona-Pandemie beherrschbar bleibe.

Ab Montag dürfen Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios unter
Hygieneauflagen ihre Dienste anbieten. Möglich wird dann auch der
Besuch von Tierparks, Zoos und Wildparks. Diese dürfen Außenbereiche

wieder öffnen. Die Landesregierung weitet aber die Pflicht zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung aus. Sie muss beispielsweise auch in
Bahnhöfen oder Bahnhofsvorplätzen und an Haltestellen getragen
werden.

Die Verordnung gilt bis zum 20. Dezember.