Neue Corona-Regeln für den hessischen Handel im Dezember

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im hessischen Handel gelten von Dezember an
neue Bestimmungen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Auf die ersten
800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf pro zehn Quadratmetern nur ein
Kunde eingelassen werden. Ab einer Verkaufsfläche von 800
Quadratmetern wird nur noch ein Kunde auf 20 Quadratmeter zugelassen.
Daran hat das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden am Sonntag die
Verbraucher erinnert. «Während des gesamten Einkaufs muss eine
Mund-Nasenbedeckung getragen werden.» Dies gelte auch in überdachten
oder überdeckten Ladenstraßen von Einkaufszentren, überdachten
Einkaufspassagen, auf Wochen- und Weihnachtsmärkten, Trödel- und
Antikmärkten sowie vor den Geschäften und auf den dazugehörigen
Parkflächen.

Auf Wochen- und Spezialmärkten gibt es keine Begrenzung der
Kundenzahl. Daher ist es besonders wichtig, dass Abstands- und
Hygieneregeln eingehalten werden. Gegessen und getrunken werden darf
nur in bestimmten, ausgewiesenen Bereichen.