Drei Länder fordern Steuerentlastungen für Unternehmen

Stuttgart/Wiesbaden (dpa/lhe) - Baden-Württemberg, Bayern und Hessen
machen sich für steuerliche Entlastungen für Unternehmen stark. Bei
der Wirtschaftsministerkonferenz an diesem Montag wollen sie
vorschlagen, den sogenannten Verlustrücktrag zu erweitern. Damit ist
gemeint, dass mit Verlusten eines Jahres die Steuerlast gesenkt
werden kann, indem sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres
verrechnet wird. Die Höchstbetragsgrenzen hierfür wurden zuletzt
schon einmal erhöht.

«Der erweiterte steuerliche Verlustrücktrag ist die ideale Hilfe für

Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben», sagte der
hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Sonntag einer
Mitteilung zufolge. «Sie brauchen Liquidität nicht nur zum Überleben,

sondern auch für Zukunftsinvestitionen.»

Die baden-württembergische Ressortchefin Nicole Hoffmeister-Kraut
(CDU) sagte: «Durch die Wirtschaftskrise in Folge der Pandemie sind
viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten
geraten, was besonders zulasten von wichtigen Zukunftsinvestitionen
geht.» Nun müssten Unternehmen in die Lage versetzt werden, «wieder
langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen
wirtschaftlichen Zeiten finanzieren zu können».

Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem
Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der
steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf
fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei
Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus
eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam

schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der
Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem
solle der Rücktragzeitraum auf zwei Jahre - aktuell wären dies die
Jahre 2019 und 2018 - ausgedehnt werden, hieß es weiter. Das empfehle
auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen
Entwicklung in seinem aktuellen Jahresgutachten. In Anbetracht der
gravierenden Haushaltsdefizite infolge der Corona-Pandemie verursache
ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag zudem vergleichsweise

geringe Steuerausfälle, so die Stuttgarter Ministerin
Hoffmeister-Kraut weiter.

Unterstützung kam aus der FDP. «Die Vorschläge zur Erweiterung des
Verlustrücktrags sind ein wichtiger Schritt nach vorne. Ohne
Entlastungen werden viele Unternehmen die Krise nicht überstehen»,
sagte der stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende Christian
Dürr der Deutschen Presse-Agentur. «Viele Betriebe fühlen sich von
der Bundesregierung im Stich gelassen. Darum ist es jetzt umso
wichtiger, dass alle Bundesländer mitziehen und den Vorschlag
annehmen», sagte Dürr. Er betonte, dass die FDP ein solches Konzept
bereits im Frühling vorgelegt habe. «Es freut mich, dass sich Teile
der Union nun eines Besseren besinnen.»