Ausgangsbeschränkung ab anhaltender Indizenz von 200 in Sachsen

Dresden (dpa/sn) - Sachsen verschärft angesichts hoher
Infektionszahlen im Freistaat ab 1. Dezember seine
Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehöre eine Ausgangsbeschränkung, sobald

bei der 7-Tage-Indizenz über einen Zeitraum von fünf Tagen der Wert
200 überschritten wird, sagte Regierungschef Michael Kretschmer (CDU)
am Freitagabend in Dresden. Dann dürften die Menschen im betroffenen
Landkreis oder der betroffenen Stadt nur noch aus triftigen Gründen
aus dem Haus gehen; also zur Arbeit, zum Einkaufen sowie zu Kita oder
Schule. Die 7-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen
auf 100 000 Einwohner pro Woche.

Der Regierungs-Chef bat die Bürger um Verständnis und darum, diese
Schritte mitzugehen. «Wir müssen handeln», sagte er unter Verweis auf

die schon in Ansätzen schwierige medizinische Versorgung. Zuvor hatte
das Kabinett in einer Sondersitzung die neue Corona-Schutzverordnung
beschlossen. Sie gilt vom 1. bis 28. Dezember und sieht harte
Maßnahmen vor - mit möglichen Lockerungen zu Weihnachten abhängig von

der Entwicklung des Infektionsgeschehens. In mehreren kreisfreien
Städten und Landkreisen lag der Inzidenz-Wert am Freitag über 200.