Schärfere Kontaktbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht

Mainz (dpa/lrs) - Der Teil-Lockdown in Rheinland-Pfalz wird wegen der
anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen verlängert und erweitert. Der
Ministerrat beschloss am Freitag eine neue
Corona-Bekämpfungsverordnung, die am Dienstag (1. Dezember) in Kraft
treten und zunächst bis einschließlich 20. Dezember gelten soll.
Darin werden unter anderem die Kontaktbeschränkungen noch einmal
verschärft.

So sind private Zusammenkünfte vom 1. Dezember an weiter auf den
eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt, ab dann jedoch
maximal auf fünf Menschen - bislang waren es höchstens zehn Personen
aus maximal zwei Haushalten. Nähere und längere Kontakte zu anderen
Menschen sollten auf ein Minimum reduziert und der Kreis der
Kontaktpersonen möglichst konstant gehalten werden, hieß es.

Zudem gilt eine erweiterte Maskenpflicht, die unter anderem an Orten
in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel besteht, an denen sich
Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend
begegnen. Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt nun eine
Maskenpflicht, sofern kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten
werden kann.

In Alten- und Pflegeheimen werden die Besucherregeln verschärft. Vom
1. bis 21. Dezember darf nur noch ein Besucher pro Tag einen
Pflegebedürftigen im Pflegeheim besuchen. Zwei Besucher pro Tag sind
nur noch dann erlaubt, wenn sie aus demselben Haushalt kommen. Die
Besucher müssen während des Besuches zudem die ganze Zeit eine
FFP2-Maske tragen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nach Angaben des
Sozialministeriums bis zum 31. Dezember.

In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern
soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche
aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzlich
e
Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche

kommen.

Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben
zunächst bis einschließlich 20. Dezember geschlossen. Ein Verkauf von
Speisen zum Mitnehmen bleibt der Gastronomie weiterhin erlaubt, ein
Ausschank alkoholischer Getränke ist dagegen nicht gestattet.