Saar-Regierung beschließt neue Corona-Verordnung

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die
saarländische Landesregierung am Freitag eine neue Verordnung mit
verschärften Regeln beschlossen. Sie tritt schon an diesem Sonntag
(29.11.) in Kraft. «Die Anfang November getroffenen verschärfenden
Maßnahmen haben die Infektionskurve leicht abgeflacht. Die Zahlen
steigen nicht mehr exponentiell, sind aber weiterhin täglich auf
einem hohen Niveau», sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann
(CDU).

«Unser Ziel ist es, dass wir die Kontaktbeschränkungen über
Weihnachten etwas lockern können, so dass der engste Familien- und
Freundeskreis zusammenkommen kann», sagte Ministerpräsident Tobias
Hans (CDU) laut einer am Abend verbreiteten Mitteilung. Trotz der
Notwendigkeit strengerer Maßnahmen müssten auch persönliche Kontakte

ermöglicht werden. «Es geht uns darum, eine vertretbare Mischung aus
Vorschriften und Appellen an die Vernunft zu finden.»

So wird die Maskenpflicht ausgeweitet: Auch vor Geschäften und auf
den dazugehörigen Parkplätzen muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung

getragen werden. Außerdem gilt dies den Angaben zufolge generell für
geschlossene Räume, die öffentlich oder im Rahmen des Kundenverkehrs
zugänglich sind, in Büros und Betrieben. Ausgenommen ist der eigene
Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Private Treffen sind auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und
einem weiteren Haushalt zu beschränken, Kinder unter 14 Jahren nicht
mitgerechnet. Auch Treffen im öffentlichen Raum sind auf maximal fünf
Personen aus zwei Haushalten zu beschränken; bislang hatte die Zahl
bei maximal zehn Personen gelegen. Die aktuelle Corona-Verordnung im
Saarland tritt formal mit Ablauf des 29. Novembers außer Kraft.

Die örtliche Polizei darf im Rahmen der neuen Verordnung das Zünden
von Feuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen untersagen.
Öffentliche Feuerwerke werden verboten. Die Regelungen zum Betreten
von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen bleiben unverändert.

Für Weihnachten und Silvester stehen bei den Kontaktbeschränkungen
Lockerungen an: Vom 23. Dezember bis spätestens 1. Januar sollen dann
Treffen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen auch aus mehr als
zwei Haushalten ermöglicht werden, teilte das Gesundheitsministerium
am Freitag nach einer Sitzung des Ministerrats mit.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. In Geschäften mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine
Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei größeren
Geschäften darf auf die Zusatzfläche dann höchstens eine Person pro
20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen. Auch Kitas und Schulen sollen
offen bleiben. In den Schulen im Saarland gibt es bereits
Maskenpflicht ab der 5. Klasse.

Am nächsten Dienstag wird es eine Sondersitzung des Landtags zur
aktuellen Corona-Lage geben, wie das Parlament mitteilte. Diese habe
die Linksfraktion beantragt. Die Koalitionsfraktionen hätten
Zustimmung signalisiert, teilte eine Sprecherin mit.