Bezirksamt Altona kann nun doch gegen das «Glühwein-Cornern» vorgehen

Hamburg (dpa/lno) - Das Bezirksamt Hamburg-Altona kann nun doch gegen
das «Glühwein-Cornern» vorgehen, mit dem die Maskenpflicht umgangen
werden sollte. Zunächst war gelebte Praxis, dass die
Mund-Nase-Bedeckung auch auf Plätzen und Straßen mit Maskenpflicht
zum Rauchen, Trinken und Essen abgenommen werden dufte. «Jetzt haben
wir rechtliche Klarheit, dass dies nicht erlaubt ist», sagte
Bezirksamtschefin Stefanie von Berg (Grüne) am Freitag und
korrigierte damit die Einschätzung vom Vortag. «Nach der aktuellen
Eindämmungsverordnung sind Personen, die essen, trinken oder rauchen
nicht von der Maskenpflicht ausgenommen.»

Auch am Donnerstagabend hatten wieder Menschen in Gruppen im
Schanzenviertel zusammengestanden und unter anderem Bier und Glühwein
getrunken, Getränke, die eigentlich «to-go» mitgenommen werden
sollten.

«Unser Ordnungsdienst wird heute noch gebrieft und angehalten, diese
Regeln konsequent umzusetzen», sagte von Berg. Wer demzufolge essen,
trinken oder rauchen will, muss sich vom Ort der Maskenpflicht
entfernen. «Mit diesem Vorgehen gelingt es uns besser, den
Infektionsschutz umzusetzen - auch im Zusammenhang mit dem
Glühwein-Cornern», betonte von Berg.

Eine Maskenpflicht im Freien gilt in Altona unter anderem am
Schulterblatt, am Alma-Wartenberg-Platz und an der Ottenser
Hauptstraße. Wer die Maskenpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld
von bis zu 150 Euro rechnen.