Gericht kippt generelle Maskenpflicht für Lehrer in Münster

Münster (dpa) - Eine generelle Maskenpflicht für Lehrer in Münster
(NRW) ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am
Freitag entschieden. Es gab dem Eilantrag eines Lehrers gegen eine
Allgemeinverfügung der Stadt vom 20. November statt. Diese Regel sei
unverhältnismäßig, heißt es zur Begründung in der Mitteilung des

Gerichts. Die Stadt könne die Notwendigkeit für eine verschärfte
Maskenpflicht nicht auf hohe Infektionszahlen stützen. Münster hatte
am 27. November 56,8 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen
pro 100 000 Einwohner und hat damit den niedrigsten Wert in
Nordrhein-Westfalen (Az.: 5 L 1008/20, nicht rechtskräftiger
Beschluss).

Die Stadt kündigte an, vor das Oberverwaltungsgericht ziehen zu
wollen. Die niedrigen Infektionszahlen seien mit Schutzmaßnahmen
erreicht worden, die über die Vorgaben des Landes hinaus gegangen
seien. Daher sei die Entscheidung des Gerichts nur schwer
nachvollziehbar. Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) sagte laut
Mitteilung: «Selbstverständlich akzeptieren wir die Autorität der
Gerichte und werden den Beschluss umgehend umsetzen, bis unsere
Position in der nächsten Instanz erneut abgewogen wird. Ich gehe
davon aus, dass der richterliche Beschluss von heute keinen Bestand
haben wird.»