Heil will volle Hartz-Leistungen auch bei Corona-Hilfen

Corona-Hilfen und Hartz IV - soll das eine zu Lasten des anderen
gehen? Arbeitsminister Heil will das verhindern. Doch auch so würden
nach Ansicht von Kritikern Ärmere nicht genug unterstützt.

Berlin (dpa) - Nach der Verlängerung von erweitertem Kurzarbeitergeld
und erleichtertem Hartz-IV-Zugang soll beim finanziellen Schutz in
der Coronakrise eine weitere Lücke geschlossen werden.
Hartz-IV-Empfänger sollen keine Geldeinbußen fürchten müssen, wenn

sie die aktuellen staatlichen Hilfen im Teil-Lockdown in Anspruch
nehmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der Deutschen
Presse-Agentur in Berlin: «Das werden wir nun in der Koalition
miteinander klären.»

Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin, dass Beschäftigte auch
im nächsten Jahr erhöhtes Kurzarbeitergeld bekommen, wenn sie länger

als drei Monate auf Kurzarbeit sind. Es gibt weiterhin vom vierten
Bezugsmonat an 70 Prozent statt wie üblich 60 Prozent des Lohns.
Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent.

Gemeinsam mit einer Erhöhung der Hartz-Sätze gab die Länderkammer
auch für eine Verlängerung des vereinfachten Zugang zur
Grundsicherung grünes Licht, der in der Pandemie bereits gilt. Dies
ist zum Beispiel für Künstler gedacht, die wirtschaftlich von den
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen sind.

Nun will Heil noch dafür sorgen, «dass die November- und
Dezember-Wirtschaftshilfen, die (SPD-Finanzminister) Olaf Scholz auf
den Weg gebracht hat, sowie die Überbrückungshilfe 3 nicht auf die
Grundsicherung angerechnet werden».

Bei den November-Hilfen werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des
durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Der Bund
rechnet mit einem Finanzvolumen von 14 bis 15 Milliarden Euro. Bis
Freitag gab es 28 000 Anträge. Wegen der Verlängerung des
Teil-Lockdowns laufen die Zuschüsse als Dezember-Hilfen weiter.
Zugleich werden bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfen
bis Ende Juni 2021 verlängert - vor allem für kleine und mittlere
Firmen.

Für wen ist nun die ferner geplante Absicherung der
Grundsicherungsleistungen bei Inanspruchnahme der Hilfen vor allen
Dingen gedacht? Heil erläuterte, es gehe um Solo- und andere
Selbstständige, «die Umsatzeinbrüche haben, aber die auch zum Leben
oft nach wie vor auf Grundsicherung angewiesen sind».

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte den Vorstoß. Zugleich
kritisierte er, dass diejenigen, die ausschließlich auf
Grundsicherung angewiesen seien, allein gelassen würden. Dies
betreffe zum Beispiel arme Ältere und Arbeitslose.

«Hubertus Heil hat absolut recht mit seiner Forderung an die
Unions-Koalitionspartner, dass die Überbrückungshilfen für
freischaffende Künstler*innen und Soloselbstständige nicht auf
Grundsicherungsleistungen angerechnet werden dürfen», sagte
Geschäftsführer Werner Hesse.

Ausgerechnet für die Ärmsten sehe die Regierung aber keinerlei
Soforthilfen in dieser Krise vor. Die vom Bundesrat beschlossene
Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze reicht dem Verband zufolge nicht.
Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger bekommt demnach künftig 446
Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher.