Baden-Württemberg ändert Quarantäne-Regeln bei Corona-Verdacht

Stuttgart (dpa/lsw) - In Baden-Württemberg gelten von diesem Samstag
an neue Quarantäne-Regeln bei möglichen oder nachgewiesenen
Corona-Infektionen. Nach Angaben des Sozialministeriums vom Freitag
müssen sich Menschen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder
Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns zum Schutz ihrer Mitmenschen
direkt in häusliche Quarantäne begeben. Gleiches gilt für positiv
Getestete, deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. «Sie
sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere
geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch
empfangen», hieß es. Ab Dezember wird die Quarantänezeit von 14 auf
10 Tage verkürzt gemäß dem jüngsten Beschluss von Bund und Länder
n.

Für Menschen, die nur den Verdacht haben, infiziert zu sein, beginnt
die Quarantänepflicht ab einer Anordnung oder dem Moment, wenn sie
einen Rachenabstrich machen lassen. Fällt der Test negativ aus, endet
die Quarantäne. Positiv Getestete müssen sofort in Quarantäne, soba
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sie das Testergebnis haben - und dürfen nicht noch bis zu einem Anruf
vom Gesundheitsamt warten. «Die Quarantäne ist aus infektiologischer
Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher
Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich
umzusetzen», erklärte Minister Manne Lucha (Grüne) laut Mitteilung.

Verstöße gegen die Quarantäne werten die Behörden als
Ordnungswidrigkeit. Dafür können Bußgelder in Höhe von mehreren
Hundert bis einigen Tausend Euro verhängt werden - im
Wiederholungsfall sogar von bis zu 25 000 Euro.