Bundesrat: Steuerentlastungen und Milliarden für den Ganztagsausbau

Der Bundesrat hat sich mit Hartz-IV-Empfängern, Menschen mit
Behinderungen, pflegenden Angehörigen und Beschäftigten in Kurzarbeit
befasst. Außerdem soll weiter sichergestellt werden, dass man sich
Medikamente bei der Apotheke ums Eck holen kann.

Berlin (dpa) - Eine ganze Reihe von sozialen Themen haben den
Bundesrat am Freitag beschäftigt: Die Hartz-IV-Sätze steigen, das
Kindergeld und der Freibetrag bei der Einkommensteuer werden erhöht.
Außerdem stimmte die Länderkammer etwa der Stärkung klassischer
Apotheken, höheren Ausbauzielen für die Windkraft auf See oder einer
Milliardensumme für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen zu:

STÄRKUNG DER APOTHEKE VOR ORT: Medikamente auf Rezept kosten bei

Versandapotheken künftig genauso viel wie bei der Apotheke vor Ort.
Versandapotheken dürfen keine Rabatte mehr gewähren. So sollen
klassische Apotheken vor der Online-Konkurrenz geschützt werden.

MILLIARDENPAKET FÜR GANZTAGSBETREUUNG: Die Länder bekommen vom Bund
Milliardensummen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an
Grundschulen, damit der von der großen Koalition geplante
Rechtsanspruch für Schüler von der ersten bis zur vierten Klasse ab
2025 erfüllt werden kann. Der Bund will zwei Milliarden Euro zahlen.
Im Rahmen der Corona-Hilfen hatte die Koalition aber bereits weitere
1,5 Milliarden Euro zugesagt.

ERHÖHUNG VON HARTZ-IV-REGELSÄTZEN: Ein alleinstehender
Hartz-IV-Empfänger bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr
als bisher. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem
Ehepartner in einer Wohnung lebt, bekommt künftig 401 Euro statt
bisher 389 Euro. Auch die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen.

STEUERENTLASTUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN UND VIELE PFLEGENDE:
Menschen mit Behinderungen können künftig doppelt so hohe
Pauschbeträge bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Damit kann
das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden, ohne Kosten einzeln
nachzuweisen. Auch wer jemanden pflegt, ohne dafür Geld zu bekommen,
kann teils höhere Pauschbeträge geltend machen.

HÖHERE AUSBAUZIELE FÜR WINDKRAFT AUF SEE: Die Ausbauziele für
Windkraft auf See werden angehoben: Die bisherige Zielmarke von 15
Gigawatt bis 2030 wird auf 20 Gigawatt Leistung heraufgesetzt, bis
2040 auf 40 Gigawatt.

KINDERGELDERHÖHUNG: Das Kindergeld wird im neuen Jahr um 15 Euro
erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann monatlich 219
statt bisher 204 Euro. Beim dritten sind es 225 statt 210 Euro, ab
dem vierten je 250 statt 235 Euro pro Monat. Kinderfreibetrag und die
Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
von Kindern steigen zusammen um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro.

EINKOMMENSTEUER: Der Grundfreibetrag - also der Anteil des
Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen - steigt 2021
auf 9744 Euro und 2022 auf 9984 Euro.

VERLÄNGERTE CORONA-SONDERREGELN BEIM KURZARBEITERGELD: Auch im
nächsten Jahr bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf
Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Es gibt weiterhin ab
dem vierten Bezugsmonat statt wie üblich 60 Prozent des Lohns, 70
Prozent. Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent.

WENIGER PAPIERKRAM FÜR ELTERN BEI ANTRÄGEN: Die Geburtsurkunde, das
Elterngeld und das Kindergeld können künftig in einem Rutsch online
beantragt werden. Ein elektronischer Datenaustausch zwischen
verschiedenen Behörden wird ermöglicht. Zunächst sind Pilotprojekte
geplant. Ab 2022 sollen dann laut Bundesfamilienministerium alle
Eltern von den Neuregelungen profitieren können.

AUSWEISE: Neue Personalausweise sollen ab dem 2. August 2021 einen
Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Kinderreisepässe gelten
künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um je ein Jahr
verlängert werden. Wer will, kann stattdessen einen sechs Jahre
gültigen biometrietauglichen Pass beantragen. Menschen, die sich
keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein «X» in den Reisepass

eintragen lassen statt «M» für Mann oder «F» für Frau.