AfD scheitert mit Klage gegen Maskenpflicht auf Bundesparteitag

Münster/Kalkar (dpa) - Auf dem Bundesparteitag der AfD am Wochenende
im niederrheinischen Kalkar müssen die Delegierten auch am Sitzplatz
einen Mund-Nase-Schutz tragen. Die Partei ist mit einer Klage gegen
diese Hygieneauflage vor dem nordrhein-westfälischen
Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Wie das Gericht am
Freitag mitteilte, begründeten die Richter ihren Eilbeschluss mit dem
legitimen Zweck, «die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus
einzudämmen». Die Anordnung beruhe auf der Grundannahme, dass sich
das Virus bei direkten persönlichen Kontakten im Wege einer
Tröpfcheninfektion oder über Aerosole besonders leicht verbreite. Der
Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1815/20.NE).

Teilnehmer des Parteitags, die sich nicht an die Vorgaben zum Tragen
eines Mund-Nase-Schutzes halten, seien von der Veranstaltung
auszuschließen, so das OVG. Die AfD will am 28. und 29. November in
Kalkar ihren Bundesparteitag mit 600 Delegierten und rund 100 Gästen
abhalten. Die Veranstaltung wurde genehmigt, allerdings unter
strengen Hygiene-Auflagen, um eine Verbreitung des Coronavirus auf
dem Parteitag zu verhindern.