Gleiche Preise für Medikamente auf Rezept auch bei Versandapotheken

Berlin (dpa) - Verschreibungspflichtige Medikamente kosten bei
Versandapotheken künftig genauso viel wie bei der Apotheke vor Ort.
Das regelt ein Gesetz, dem der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat.
Versandapotheken dürfen damit keine Rabatte mehr gewähren. So sollen
klassische Apotheken vor der Online-Konkurrenz geschützt werden.

In Deutschland gilt eine Preisbindung für rezeptpflichtige
Medikamente. Die soll sicherstellen, dass Medikamente nicht zu teuer
werden und die Krankenkassenbeiträge bezahlbar bleiben. Die
Preisbindung hatte auch schon einmal für ausländische
Internet-Apotheken gegolten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
urteilte 2016 aber, dass die Preisbindung den grenzüberschreitenden
freien Warenverkehr einschränke.

Das neue Gesetz kommt nun über einen anderen Weg zum gleichen
Ergebnis: Nur Apotheken, für die der deutsche Rahmenvertrag über die

Arzneimittelversorgung Rechtswirkung hat, dürfen an gesetzlich
Versicherte Medikamente verkaufen und das mit den Krankenkassen
abrechnen. Bei Verstößen drohen Vertragsstafen von bis zu 50 000 Euro
für jeden Verstoß. Bis zur Zahlung der Strafe kann die Berechtigung
zum Verkauf ausgesetzt werden. Der Bundestag hatte dem Gesetz im
Oktober bereits zugestimmt.