Hotelübernachtung bei Weihnachtsbesuch auch in Niedersachsen möglich

Wer über Weihnachten Verwandte besucht, darf sich in Niedersachsen
auch im Hotel einquartieren. Damit weicht das Land vom Kurs der
meisten anderen Bundesländer ab. Ansonsten setzt die am Freitag
erstellte neue Corona-Verordnung den gemeinsamen Kurs um.

Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen sind in der Corona-Pandemie
Hotelübernachtungen für Besuche zu Weihnachten und über Silvester
erlaubt. Für den Besuch von Verwandten und auch engen Freunden zum
Fest und zum Jahreswechsel werde es möglich sein, sich im Hotel
einzuquartieren, kündigte Regierungssprecherin Anke Pörksen am
Freitag in Hannover an.

In der am Freitag vorgelegten neuen Corona-Verordnung des Landes
heißt es zwar wie bislang, dass Übernachtungen zu touristischen
Zwecken untersagt und nur «zu notwendigen Zwecken» erlaubt seien.
Allerdings wird in der Begründung der Verordnung klargestellt, dass
bei Besuchen von Verwandten oder engen Freunden Übernachtungen «im
direkten Zusammenhang mit der Teilnahmen an Weihnachts- oder
Silvesterfeiern als «nicht-touristische» Übernachtungen» zulässig

seien.

Auch Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen und Nordrhein-Westfalen
räumen eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen ein -

gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun. Wie
Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin betonte, ist
es nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche
Übernachtungen zu ermöglichen. Die Bürger blieben weiterhin
aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden.

«Da familiär bedingte Reisen von touristischen Reisen schwer
abzugrenzen sind, haben sich Bund und Länder nicht darauf geeinigt,
eine solche Ausnahme bei der Nutzung von Hotels in den Beschluss
aufzunehmen», erläuterte Seibert. Abweichungen im Detail seien bei
den Beschlüssen aber möglich.

In seiner neuen Corona-Verordnung, die am 1. Dezember in Kraft tritt
und über die am Tag zuvor noch der Landtag debattieren wird, setzt
Niedersachsen die in den Beschlüssen gefassten Verschärfungen der
Corona-Regeln und die für die Weihnachtszeit und bis Neujahr
geplanten Lockerungen um. Unter anderem geht es um die Beschränkung
der Kontakte drinnen und draußen auf fünf Personen aus zwei
Hausständen, wobei Kinder unter 14 nicht mitzählen. Der Einzelhandel
ist von einer reduzierten Zahl an Kunden, die in den Läden erlaubt
sind, betroffen. Außerdem wird die Maskenpflicht auf den Bereich vor
den Geschäften und Parkplätze ausgedehnt.

Über Weihnachten bis Neujahr ermöglicht Niedersachsen gemäß der
Bund-Länder-Einigung Kontakte von bis zu zehn Personen, unabhängig
von der Familienzugehörigkeit, wobei Kinder unter 14 nicht
berücksichtigt werden.

Das Verbot von Böllern und Feuerwerk betrifft wie im
Bund-Länder-Beschluss formuliert belebte öffentliche Straßen, Wege
und Plätze sowie öffentlich zugängliche Flächen. Die neue
niedersächsische Corona-Verordnung beauftragt die Landkreise und
großen Städte, entsprechende Verbotszonen mit Allgemeinverfügungen
einzurichten. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

Obwohl Kirchen und Landesregierung konkrete Regelungen für
Weihnachtsgottesdienste in diesen Tagen noch absprechen wollen, wurde
in der neuen Verordnung bereits ergänzt, dass Gottesdienste nicht nur
in Kirchen und Gemeindehäusern, sondern auch «in dafür geeigneten
Räumen und im Freien» möglich wären. Damit wird dem Umstand Rechnun
g
getragen, dass manche Kirchengemeinden Gottesdienste im Freien, etwa
in einem Fußballstadion, oder auch in anderen Lokalitäten als der
Kirche planen.