Schleswig-Holstein erlaubt Hotelübernachtungen bei Familienbesuchen

Bei Familienbesuchen im Hotel übernachten - das erlaubt nun auch
Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Günther verkündet den Schritt
im Landtag. Die Entscheidung weicht ab vom Wunsch des Kanzleramtes.

Kiel (dpa/lno) - Wer in Schleswig-Holstein über Weihnachten Verwandte
besuchen will, darf dafür im Hotel übernachten. Dies kündigte
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Freitag in einer
Sondersitzung des Landtags an. Vom 23. bis 27. Dezember seien jeweils
maximal zwei Übernachtungen erlaubt. Darauf hatte sich die
Jamaika-Koalition am Donnerstagabend verständigt und dies auch mit
den Oppositionsfraktionen abgestimmt. Auch Hessen und
Nordrhein-Westfalen geben eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei
Familienbesuchen - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun.

Günther begründete die Entscheidung auch mit sozialer Verantwortung.
Wer zum Beispiel aus Baden-Württemberg komme, müsse hier auch
übernachten können. Und dies in einer 40-Quadratmeter-Wohnung machen
zu müssen, wäre auch aus virologischer Sicht nicht klug.

Nach dem bisherigen Stand gab es im Norden von dem seit Monatsbeginn
wegen der Corona-Pandemie geltenden Beherbergungsverbot in Hotels und
Ferienwohnungen nur Ausnahmen, wenn es um Dienstreisen ging, um
zwingende sozial-ethische Gründe wie Bestattungen oder
Sterbebegleitung und eine eigene medizinische Behandlung oder die
Begleitung eines Kindes unter 14 Jahren bei einem
Krankenhausaufenthalt. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind
derzeit in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen verboten.

Laut Kanzleramtsminister Braun war bei der Beratung der
Landesregierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am
Mittwoch überlegt worden, ob man im Rahmen des Verwandtenbesuchs im
Hotel übernachten könne, «damit das nicht auf der Couch zu Hause
stattfindet». Dann sei man aber zur Überzeugung gekommen, dies sei
nicht zu kontrollieren, wie Braun in der RTL-Sendung «Guten Morgen
Deutschland» am Donnerstag sagte. Und touristische Reisen dürften auf
keinen Fall stattfinden.

Günther hatte nach den Beratungen der Länder mit Kanzlerin Angela
Merkel (CDU) am Mittwoch mehrere Sonderregelungen für
Schleswig-Holstein angekündigt. So dürfen Nagel-, Kosmetik- und
Massagestudios ab Montag in Schleswig-Holstein ebenso wieder öffnen
wie Tierparks und Wildgehege. Zudem bleibt Schleswig-Holstein dabei,
dass sich in Läden pro 10 Quadratmeter ein Kunde aufhalten darf. Der
Bund-Länder-Beschluss sieht dagegen vor, die Fläche in großen
Geschäften pro Kunde auf 20 Quadratmeter auszuweiten.

Der Norden hält auch einschließlich Weihnachten und Silvester an
seiner Zehn-Personen-Kontaktregel fest. Damit dürfen sich maximal
zehn Menschen aus zwei Hausständen öffentlich treffen. Im privaten
Bereich sollen es bei maximal zehn Personen auch möglichst wenige
Haushalte sein. Die verschärfte Bund-Länder-Regelung bis Weihnachten
mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14
Jahre macht das Land damit nicht mit.