Heil: Corona-Hilfe sollte nicht auf Grundsicherung angerechnet werden

Die Regelungen zum erleichterten Kurzarbeitergeld und Hartz IV sollen
an diesem Freitag verlängert werden. Freigeschaltet wurden nun auch
die Novemberhilfen. Eine Regelung hält der Bundesarbeitsminister
jetzt noch für nötig.

Berlin (dpa) - Hartz-IV-Empfänger sollen keine Geldeinbußen fürchten

müssen, wenn sie die aktuellen staatlichen Hilfen im Teil-Lockdown
wegen der Corona-Krise in Anspruch nehmen. «Ich will dafür sorgen,
dass die November- und Dezember-Wirtschaftshilfen, die
(Finanzminister) Olaf Scholz auf den Weg gebracht hat, sowie die
Überbrückungshilfe 3 nicht auf die Grundsicherung angerechnet
werden», sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der
Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Das werden wir nun in der
Koalition miteinander klären.»

Die Novemberhilfen für Unternehmen und Selbstständige wie Künstler
werden bereits stark nachgefragt. Das Programm lief am Mittwoch an.
Rund 17 000 Anträge wurden bis Donnerstag gestellt. Zugesagt hatte
die Regierung die Zuschüsse etwa für Gastronomiebetriebe sowie
Soloselbstständige, die seit Anfang November von den Schließungen im
Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind.

Für wen ist nun die ferner geplante Absicherung der
Grundsicherungsleistungen vor allen Dingen gedacht? Heil erläuterte,
es gehe um Soloselbstständige und anderen Selbstständige, «die
Umsatzeinbrüche haben, aber die auch zum Leben oft nach wie vor auf
Grundsicherung angewiesen sind».

Der SPD-Politiker erinnerte in dem Zusammenhang an den vereinfachten
Zugang zur Grundsicherung - zum Beispiel für Künstler, die
wirtschaftlich von der Pandemie betroffen sind. Dies soll an diesem
Freitag gemeinsam mit einer Erhöhung der Hartz-Sätze vom Bundesrat
beschlossen werden. «Und wir wollen jetzt klarstellen, wie sich die
Wirtschaftshilfen für Selbstständige und die sozialen Hilfen
miteinander verhalten», sagte Heil. «Daran hängt auch die Übernahme

der Kosten der Unterkunft, das heißt von Wohnung und Heizung.» Er
versicherte: «Da wird es auch keine bürokratischen Überprüfungen
geben in der Grundsicherung, sondern da werden die Kosten erstattet,
die dafür notwendig sind.» Niemand müsse sich Sorgen um seine Wohnung

machen.

Grünes Licht will der Bundesrat an diesem Freitag ebenfalls für eine
Verlängerung von erleichtertem Kurzarbeitergeld in der Krise geben.
Heil bekräftigte, Kurzarbeit sei die stabilste Brücke über das
gegenwärtig tiefe wirtschaftliche Tal. «Solange wir diese Brücke
brauchen, werden wir sie auch organisieren.» Darauf könnten sich
Unternehmen und Beschäftigte «wirklich verlassen».

Aus Sicht des Arbeitsministers steckt Deutschland in der tiefsten
Krise, «mit der wir in unserer Generation zu tun haben». Mit den
Mitteln des Staats, vor allem des Sozialstaates, versuche die
Regierung, den Menschen existenzielle Sorgen zu nehmen.

«Ich kann nicht wirklich für jeden Arbeitsplatz garantieren», sagte
Heil. Das könne niemand. «Aber wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz, und

wir haben die Instrumente, das auch zu tun.» Die Regierung rechne
damit, «dass wir im nächsten Jahr durchaus auch Stück für Stück
erleben werden, dass die Wirtschaft sich erholt». Davon gingen auch
alle Wirtschaftsforschungsinstitute aus. «Dann kann man Kurzarbeit
auch zurückfahren.»

Das Kurzarbeitergeld soll auch im kommenden Jahr ab dem vierten
Bezugsmonat von den sonst üblichen 60 Prozent des Lohns auf 70
Prozent erhöht werden - für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77
Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiter 80
beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon
alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt
werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben anrechnungsfrei.