Bericht: Mehr Schnelltests für Risikogruppen ohne Symptome geplant

Berlin (dpa) - Corona-Schnelltests sollen nach einem Bericht bei
besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die bislang keine Symptome
zeigen, verstärkt zum Einsatz kommen. Das geht aus einem
Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der dem
Nachrichtenportal «ThePioneer» (Freitag) vorliegt. «Testungen sind
von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-
Infektionsketten und damit für die Verhinderung unkontrollierter
Ausbruchsgeschehen», heißt es in dem Dokument, das derzeit zwischen
den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird und am 1. Dezember
in Kraft treten soll. Ziel sei es, umfassender und einfacher als
bisher, insbesondere Personen zu testen, bei denen es noch keine
Symptome gebe, «bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend
erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder
andere Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären».

Anspruch auf Testung sollen nach ärztlicher Anordnung Kontaktpersonen
haben. Dabei geht es um Personen, «die in den letzten zehn Tagen
insbesondere in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten
ununterbrochen oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten
engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten
Person hatten». Wer mit einer infizierten Person in einem Haushalt
lebe oder in den letzten zehn Tagen gelebt hat, zählt ebenfalls zu
dieser Kategorie.

Anspruch auf einen Schnelltest soll demnach auch erhalten, wer zum
Beispiel bei Feiern, gemeinsamem Singen und beim Sport in Innenräumen
in der Nähe eines Infizierten war. Das Gleiche gilt, wenn man sich in
den letzten zehn Tagen «für eine Zeit von über 30 Minuten in relativ

beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender
Kontaktsituation» mit einem Infizierten aufgehalten hat. Als
Beispiele hierfür werden explizit Schulklassen und
Gruppenveranstaltungen genannt.

Laut Verordnungsentwurf sollen Mitarbeiter und Patienten in
Krankenhäusern, Heimen und Reha-Einrichtungen, in denen es zu
Infektionen gekommen ist, auch dann Schnelltests bekommen, wenn sie
(noch) keine Symptome zeigen. Außerdem regele die Verordnung, dass
Kosten für die Testungen Einreisender aus Risikogebieten ab dem 1.
Dezember 2020 nicht mehr übernommen werden.