Berliner Senat gegen Corona-Lockerungen für Weihnachten und Silvester

Die Corona-Maßnahmen werden bundesweit verschärft - außer in der
Weihnachtszeit. Doch in Berlin, einem Corona-Hotspot, gelten über die
Weihnachtstage strengere Regeln als anderswo. Der Senat will auf
diese Weise die Infektionszahlen drücken.

Berlin (dpa) - Neue Begrenzungen beim Einkaufen, schärfere
Corona-Maßnahmen für Schulen und strenge Kontaktbeschränkungen für

Weihnachten - auf die Berliner kommt im Dezember einiges zu. Die
Menschen in der Hauptstadt müssen sich auf Feiertage im kleinen Kreis
einstellen - das gilt auch für Silvester. Denn der Senat hat am
Donnerstag entschieden, die von Bund und Ländern verabredeten
Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über
die Feiertage in Berlin nicht umzusetzen.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) begründete das mit

der Infektionslage: «Wir müssen einen langen Atem haben, um gemeinsam
durch diese lange Pandemie zu kommen», sagte er nach einer
Sondersitzung des Senats. «Und es darf uns jetzt nicht die Puste
ausgehen.» Die Zahl der Neuinfektionen war am Donnerstag um 1110
gestiegen. Seit Donnerstag vergangener Woche sind in der
Millionenstadt nachweislich mehr als 100 Menschen im Zusammenhang mit
dem neuen Coronavirus gestorben.

Müller, Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator
Klaus Lederer (Linke) machten deutlich, dass sie davon ausgehen, dass
angesichts der Infektionslage auch im Januar nicht mit Lockerungen
der Beschränkungen zu rechnen ist. Über das weitere Vorgehen wolle
der Senat dann bis Mitte Dezember beraten. Insgesamt setzte der Senat
die Vereinbarungen aus der Videokonferenz der Länderchefs mit
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch weitgehend um - und geht
bei den Kontaktbeschränkungen für Weihnachten und Silvester noch
darüber hinaus.

Hintergrund der im Vergleich zu anderen Ländern schärferen Maßnahmen

in Berlin ist der neue Hotspot-Wert, auf den sich Bund und Länder
geeinigt hatten: Ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner binnen einer Woche sollen die Corona-Regeln demnach
nochmals verschärft werden. In Berlin lag dieser Wert am Donnerstag
bei 215,6.

Kontaktbeschränkungen: In Berlin sollen sich über die Feiertage
maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen,
wobei keine Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie
kommen. Kinder im Alter bis 14 Jahren können noch dazukommen. Das
bedeutet, dass beispielsweise eine Familie mit drei älteren Kindern
ohne Großeltern feiern muss.

Bund und Länder hatten sich hingegen am Mittwoch für Treffen «im
engsten Familien- oder Freundeskreis» vom 23. Dezember bis 1. Januar
auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren
verständigt.

Bereits zum 1. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin
analog zum Bund-Länder-Beschluss verschärft. Private Zusammenkünfte
mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind wegen der Infektionslage
dann auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren
Haushalts beschränkt. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen.
Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen. Bund und Länder hatten
eine Altersgrenze für Kinder von 14 Jahren vorgeschlagen.

Teil-Lockdown: Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird
in Berlin bis zum 22. Dezember verlängert. Unter anderem Gaststätten
und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater
und Schwimmbäder bleiben weiter geschlossen. Bund und Länder hatten
sich darauf geeinigt, den Teil-Lockdown wegen der Infektionslage
fortzusetzen - nach dem gemeinsamen Beschluss war allerdings
vorgesehen, die Maßnahmen bis 20. Dezember zu befristen.

Beschränkungen beim Einkaufen: Vor dem Hintergrund der nach wie vor
hohen Infektionszahlen soll die Zahl der Kunden verringert werden,
die sich gleichzeitig in Geschäften aufhalten, wie Pop mitteilte.
Bund und Länder vereinbarten, dass sich in Geschäften mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je
10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei Geschäften, die
größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine

Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht auf der Straße wird ausgeweitet. Sie
muss künftig auch auf Parkplätzen, im unmittelbaren Umfeld von
Geschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie in
Warteschlangen in der Öffentlichkeit beachtet werden. Müller sagte,
sie werde auf praktisch allen Straßen gelten, wo es viele Geschäfte
und damit Begegnungen und Kontakte gebe. Schon jetzt greift auf 35
Berliner Straßen und Plätzen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen.

Schulen: Die Maskenpflicht in Schulen wird ausgeweitet. Sie gilt
künftig im Unterricht auch in den Klassen 5 und 6 an den Grundschulen
und Gemeinschaftsschulen in allen Berliner Bezirken mit mehr als 200
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Für ganz Berlin
lag dieser Wert am Donnerstag bei 215,6. An weiterführenden Schulen
gilt sie bereits jetzt.

Solange Berlin einen Wert von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner in sieben Tagen aufweist, haben Schulen die Möglichkeit,
vom Präsenzunterricht abzuweichen. Das gilt für die Jahrgangsstufen 8
und 11 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen
sowie in den Jahrgangsstufen 8 und 9 an den Gymnasien. In der Regel
werden Lerngruppen dann geteilt, der Unterricht findet einerseits in
der Schule, andererseits unter schulischer Anleitung zu Hause statt.
Die Abschlussjahrgänge sollen grundsätzlich im Präsenzunterricht
bleiben.

Silvesterfeuerwerk: Zu Silvester wird es in Berlin kein generelles
Böllerverbot wegen der Corona-Pandemie geben. An belebten Plätzen, wo
sich normalerweise zum Jahreswechsel besonders viele Menschen
versammeln, sollen Böllerverbotszonen ausgewiesen werden. Die gab es
das schon im Vorjahr - die Innenverwaltung hatte bereits angekündigt,
auch für dieses Jahr entsprechende Orte zu prüfen. Ein allgemeines
Verbot für Silvesterfeuerwerk, wie es etwa die Grünen gefordert
hatten, kommt aber nicht.