Keine Corona-Lockerungen über Weihnachten und Silvester

Das Weihnachtsfest in diesem Jahr wird wegen Corona ein anderes sein,
es gibt Beschränkungen. Für Familien in Berlin wird es indes noch
schwieriger als anderswo, gemeinsam unter dem Tannenbaum zu feiern.

Berlin (dpa/bb) - Die Menschen in Berlin müssen Weihnachten und auch
Silvester wegen der Corona-Pandemie im kleineren Kreis feiern. Denn
die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den
Kontaktbeschränkungen für private Treffen über die Feiertage werden
in der Hauptstadt nicht gelten. Darauf verständigte sich der Senat am
Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Im
Corona-Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben,
hieß es aus Senatskreisen.

Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf
Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, wobei keine
Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Hinzu
kommen Kinder im Alter bis 14 Jahren. Bund und Länder hatten sich
hingegen am Mittwoch für Treffen «im engsten Familien- oder
Freundeskreis» vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von
zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt.

Bereits zum 1. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin
analog zum Bund-Länder-Beschluss verschärft. Private Zusammenkünfte
mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind wegen der Infektionslage
dann auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren
Haushalts beschränkt. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen.
Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen. Bund und Länder hatten
eine Altersgrenze für Kinder von 14 Jahren vorgeschlagen.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird in Berlin bis
zum 22. Dezember verlängert, wie die dpa weiter erfuhr. Unter anderem
Gaststätten und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie
Museen, Theater und Schwimmbäder bleiben damit weiter geschlossen.
Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, den Teil-Lockdown wegen
der Infektionslage fortzusetzen - nach dem gemeinsamen Beschluss war
allerdings vorgesehen, die Maßnahmen bis 20. Dezember zu befristen.

Zu Silvester wird es in Berlin kein generelles Böllerverbot wegen der
Corona-Pandemie geben. Der Senat verständigte sich nach
dpa-Informationen darauf, in dem Punkt den Bund-Länder-Beschluss
unverändert umzusetzen. Demnach sollen an belebten Plätzen, wo sich
normalerweise zum Jahreswechsel besonders viele Menschen versammeln,
Böllerverbotszonen ausgewiesen werden. In Berlin gab es das schon im
Vorjahr - die Innenverwaltung hatte bereits angekündigt, auch für
dieses Jahr entsprechende Orte zu prüfen.

Ein allgemeines Verbot für Silvesterfeuerwerk, wie etwa die Grünen
gefordert hatten, kommt indes nicht. Familien können also im Garten
oder vor der Haustür Raketen in den Himmel steigen lassen oder
Knaller zünden. Laut Senatskreisen soll es auch keine engere
zeitliche Befristung für das Feuerwerk geben.

Generell setzt Berlin fast alle Vereinbarungen aus der Videokonferenz
der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) praktisch eins zu
eins um. Ausnahme bilden die Kontaktbeschränkungen, vor allem über
Weihnachten und Silvester.

Hintergrund ist der Hotspot-Wert, auf den sich Bund und Länder
geeinigt hatten: Ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner binnen einer Woche sollen die Corona-Regeln demnach
nochmals verschärft werden. Betroffen ist neben gut 60 Landkreisen
Berlin, wo dieser Wert am Donnerstag bei 215,6 lag. Zum Vergleich:
Der kritische Schwellenwert bei dieser Inzidenz, den Bund und Länder
mit Hilfe der Beschränkungen möglichst unterschreiten wollen, liegt
bei 50.

Vor diesem Hintergrund soll den Berliner Schulen ermöglicht werden,
in höheren Klassen auf freiwilliger Basis auf sogenannten
Hybridunterricht umzustellen, bei dem Schüler abwechselnd in der
Schule und zu Hause lernen. Das soll an Gymnasien und Sekundarschulen
ab Klasse 8 gelten, jedoch nicht für Abschlussjahrgänge.