Teil-Lockdown, halbe Klassen, Quarantäne: Bayern kämpft gegen Corona

Einen Teilerfolg sieht Ministerpräsident Söder nach einigen Wochen
Teil-Lockdown. Doch die Corona-Zahlen sollen runter. Bayern setzt
deshalb neue Bund-Länder-Beschlüsse um - und ergänzt diese noch.

München (dpa/lby) - Wechselunterricht ab Klasse acht in echten
Corona-Hotspots, eine Verlängerung des Teil-Lockdowns und der
strengen Kontaktbeschränkungen, eine Quarantänepflicht für
Tagestouristen ins Ausland: Mit diesen und anderen Maßnahmen will die
bayerische Staatsregierung die anhaltend hohen Corona-Zahlen im
Freistaat senken. Das Kabinett beschloss am Donnerstag die Umsetzung
der entsprechenden Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwochabend - und
erließ in einigen Punkten sogar noch etwas weitergehende Auflagen.
Mindestens Weihnachten darf dafür im kleineren Kreis gefeiert werden.

Die zentralen Beschlüsse und neuen Regeln für Bayern im Überblick:

HÜRDEN FÜR SKITOURISMUS: Wintersportler und andere Tagestouristen,
die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen,
müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine
Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei
Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule,
Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen
Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die
normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder
(CSU). Diese und andere Verschärfungen sollen ab 1. Dezember gelten.

SCHULEN IN CORONA-HOTSPOTS: In bayerischen Landkreisen und
kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen
Schulklassen ab Stufe acht vom 1. Dezember an in der Regel geteilt
werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll
dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen
sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und Kitas
bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts.

WEITERE AUFLAGEN IN HOTSPOTS: Zudem müssen in diesen besonderen
Hotspot-Regionen über der Marke 200 Musik- und Fahrschulen schließen,
und es soll ein ganztägiges Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen
Plätzen gelten. Märkte und Wochenmärkte müssen schließen, ausgeno
mmen
der Lebensmittelverkauf. Nach Söders Angaben liegen - Stand
Donnerstag - 27 Kreise und kreisfreie Städte über dem 200er-Wert.

HOTSPOTS ÜBER DER MARKE 300: In Kreisen und kreisfreien Städten mit
einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 - also von mehr als 300
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen
- sollen die Behörden vor Ort laut Kabinettsbeschluss noch weitere
strikte Auflagen und Beschränkungen erlassen können, darunter
Ausgangsbeschränkungen und weitere Einschränkungen an Schulen.

REGIONEN MIT NIEDRIGEN CORONA-ZAHLEN: In Landkreisen und kreisfreien
Städten mit einer Inzidenz «von deutlich unter 50 an sieben
aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz» können die
Behörden Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen.

TEIL-LOCKDOWN VERLÄNGERT UND VERSCHÄRFT: Grundsätzlich beschloss das

Kabinett die Verlängerung des Teil-Lockdowns, und sogar eine leichte
Verschärfung. Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die
Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20. Dezember
geschlossen bleiben - wobei eine Verlängerung über den Jahreswechsel
höchstwahrscheinlich ist, aber noch nicht rechtlich umgesetzt werden
kann. «Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen
Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar
(insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein
werden», hieß es am Donnerstag dazu im Kabinettsbeschluss.

Das heißt konkret: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische
Übernachtungsangebote verboten. Neu hinzu kommt: In Bayern müssen
auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken)
schließen, ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote
(Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen
grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen
beispielsweise für Labortätigkeiten oder Prüfungen. Für den Handel

gibt es zusätzliche Auflagen, was die maximale Kundenzahl angeht.
Maskenpflicht gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

HILFE FÜR BETROFFENE: Bayern will dafür sorgen, dass die Finanzhilfen
für vom Teil-Lockdown Betroffene rasch fließen. Ein bayerisches
Zusatzprogramm für einige wenige regionale Hotspots im Oktober (etwa
Kreis Berchtesgadener Land) soll leichter abgewickelt werden können,
nämlich über das Antragsverfahren der Novemberhilfe auf Bundesebene.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Für private Kontakte gilt künftig dieselbe
Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend: «Private
Zusammenkünfte» werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt
begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis
14 Jahre ausgenommen. Bislang gilt in Bayern eine Beschränkung auf
zwei Haushalte mit maximal zehn Personen, aber inklusive Kinder.

WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Familien und enge Freunde sollen zusammen
Weihnachten und höchstwahrscheinlich auch Silvester feiern können.
Vom 23. Dezember an bis «längstens» 1. Januar sollen Treffen «im
engsten Familien- und Freundeskreis» möglich sein, bis maximal zehn
Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Was aber
bedeutet «längstens»? Söder schloss auf Nachfrage nicht aus, dass a
n
Silvester doch wieder schärfere Regeln gelten könnten. «Mitte
Dezember gibt es ein Update», kündigte er an. «Da werden wir dann
sehen, ob alles so bleibt - nach gegenwärtigem Stand würde ich sagen:
Ja.» Dies entspreche mehr der «Lebensrealität» an Silvester selber.

Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden, und «auf belebten
Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt».

MASKEN FÜR LEHRER: Das Personal an staatlichen und kommunalen Schulen
sowie an den privaten Förderschulen bekommt ein einmaliges Kontingent
von FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Insgesamt sollen
300 000 FFP2-Masken, durchschnittlich zwei Masken je Lehrer, aus dem
Pandemiezentrallager über die Schulen ans Personal verteilt werden.