Teil-Lockdown geht mit kleinen Verschärfungen in nächste Runde

Strengere Kontaktbeschränkungen und ein verlängerter Teil-Lockdown
sollen die Corona-Infektionszahlen in Hessen eindämmen. Lockerungen
gibt es voraussichtlich an Weihnachten und Silvester.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Wegen der hohen Coronazahlen wird das
Alltagsleben für die Hessen auch im Dezember deutlich eingeschränkt
bleiben. Das Corona-Kabinett beschloss am Donnerstag eine
Verlängerung des Teil-Lockdowns - zunächst bis 20. Dezember, wie
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden erklärte. Im
Großen und Ganzen bleiben die bisherigen Regeln bestehen - aber es
gibt einzelne Verschärfungen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei
Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind
ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei
Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und
privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende
Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.

WIE WIRD ES IN DER WEIHNACHTSZEIT?
Bouffier kündigte an, dass voraussichtlich Mitte Dezember über eine
neue Corona-Verordnung mit konkreten Regeln für die Zeit über die
Weihnachtsfeiertage bis nach Silvester entschieden werde. Es gebe
aber bereits das politische Ziel, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar
Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern
oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen zu erlauben. Auch
dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Diese Zahl von zehn
Personen müsse aber nicht ausgereizt werden, mahnte Bouffier.

MASKENPFLICHT
Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und
Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern
nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in
Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in
geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs-
oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in
öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.

WIE VIELE KUNDEN DÜRFEN INS GESCHÄFT?
In großen Läden und Einkaufszentren darf ab Dezember laut
Staatskanzlei auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche
höchstens eine Person je Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf
die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine
Person je 20 Quadratmeter eingelassen werden. Für kleinere Läden
bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass ein Kunde pro zehn
Quadratmeter im Laden sein darf.

REISEN
Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für
notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für
Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private
Übernachtungen in Hotels ermöglichen, wie Bouffier ankündigte.

SCHULEN
Die Regeln für die Schulen ändern sich nicht. Es gilt eine
Maskenpflicht außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und
in den Gängen und ab der Klasse 5 auch im Unterricht. Es gibt
«Maskenpausen», zum Beispiel wenn gerade gelüftet wird. Strengere
Regeln können je nach Infektionszahlen von den Gesundheitsämtern
angeordnet werden.

GASTRONOMIE, VERANSTALTUNGEN, FREIZEIT, KULTUR UND SPORT
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung
zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu zählen Theater,
Schwimmbäder und auch Restaurants. Speisen für den Verzehr zu Hause
dürfen aber abgeholt oder geliefert werden. Veranstaltungen, die der
Unterhaltung dienen, bleiben untersagt.

DIENSTLEISTUNGEN
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios
bleiben geschlossen, Friseursalons unter den bestehenden Auflagen zur
Hygiene geöffnet.

WIE SIND DIE REAKTIONEN AUF DIE VERLÄNGERUNG?
Hessens Wirtschaft kritisierte die Verlängerung des Teil-Lockdowns.
«Bereits jetzt verschiebt oder streicht die Hälfte der hessischen
Betriebe Investitionen infolge der Corona-Situation», sagte Robert
Lippmann, Geschäftsführer des Hessischen Industrie- und
Handelskammertages.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag,
Christiane Böhm, nannte die weitgehende Fortschreibung der bisherigen
Maßnahmen «nicht sinnvoll» und forderte Verschärfungen. Notwendig
wäre eine Verpflichtung der Arbeitgeber, wo immer möglich, ein
mobiles Arbeiten einzurichten sowie eine Aussetzung von nicht
zwingend erforderlicher Produktion bis zum Jahresende, erklärte sie.

Der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung Hessen,
Stefan Wesselmann, hätte sich konkretere Vorgaben für die Schulen
gewünscht. Die Landesregierung räume dem Gesundheitsschutz von
Lehrern und Schülern keine Priorität ein, kritisierte er.