Eilantrag gegen Maskenpflicht in Krefelder Grundschulen abgelehnt

Düsseldorf (dpa/lnw) - Einen Eilantrag gegen die bereits bestehende
Maskenpflicht in Krefelder Grundschulen hat das Verwaltungsgericht
abgelehnt. Im Eilverfahren ging es um eine Interessenabwägung. Das
öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit der
Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems überwiege
gegenüber dem kurzfristigen Eingriff in die Grundrechte der
betroffenen Personen, teilten die Düsseldorfer Richter am Donnerstag
zu ihrer Entscheidung mit (AZ: 7 L 2327/20). Den Eilantrag hatten
Eltern einer Zweitklässlerin eingereicht.

Soweit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung darüber
hinaus zu Beeinträchtigungen des Schulunterrichts und zu erschwerten
Unterrichtsbedingungen führe, stelle dies die Anordnung der
Maskenpflicht nicht durchgreifend in Frage. Die mit der Pflicht
einhergehenden Einschränkungen seien auch in Anbetracht des
sicherzustellenden Schulbetriebs und der Gewährleistung von
Bildungsgerechtigkeit für alle Schüler nicht nur hinnehmbar, sondern
dienten einem interessengerechten Ausgleich der betroffenen Rechte.

Die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld, die eine

Maskenpflicht an Grundschulen für den Zeitraum vom 13. bis zum 30.
November 2020 vorsehe, könne in einem solchen Eilverfahren aber nicht
abschließend beurteilt werden, hieß es weiter. Zweifel bestünden etwa

an einer fehlerfreien Ermessensausübung der Stadt Krefeld. Wolle die
zuständige Behörde im Einzelfall über die Coronabetreuungsverordnung

des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus eine Maskenpflicht für die
Schulen der Primarstufe anordnen, müsse sie das sorgfältig begründen.

Diese Fragen wären in einem Hauptsacheverfahren zu klären.